KrähenKarl
Well-known member
Bundeswehr hält Militärgelände am ehemaligen Flughafen Tegel, trotz Forderung nach Abriss.
Eine Abbruchfassung der Flughafengeländen ist laut Gerichtsbeschluss nicht zulässig. Die Bundeswehr plant jedoch, die umliegenden Militärgelände am ehemaligen Flughafen Tegel zu erhalten.
Bisher hatte das Landesamt für Immobilien Berlin (ILG) dem Vorhaben zugestimmt und den Abriss der Flugplätze angekündigt. Doch ein Gerichtsbeschluss hat das Land vorerst zum Nachdenken gezwungen.
"Der Richter hat festgestellt, dass die Abbruchfassung aufgrund von Art und Umfang des Schutzes erforderlich ist", wie sein Assessor erläutert.
Eine Abbruchfassung der Flughafengeländen ist laut Gerichtsbeschluss nicht zulässig. Die Bundeswehr plant jedoch, die umliegenden Militärgelände am ehemaligen Flughafen Tegel zu erhalten.
Bisher hatte das Landesamt für Immobilien Berlin (ILG) dem Vorhaben zugestimmt und den Abriss der Flugplätze angekündigt. Doch ein Gerichtsbeschluss hat das Land vorerst zum Nachdenken gezwungen.
"Der Richter hat festgestellt, dass die Abbruchfassung aufgrund von Art und Umfang des Schutzes erforderlich ist", wie sein Assessor erläutert.