Apotheken: Vorsorgeleistungen und Medikamente ohne Rezept sollen die Zukunft der Gesundheitsversorgung prägen. Ein neuer Gesetzentwurf, das sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), soll die Aufgaben der öffentlichen Apotheken in der Gesundheitsversorgung erweitern.
Die Geplante Änderungen sollen dazu dienen, mehr Möglichkeiten zur Impfung und Vorsorgeleistungen zu schaffen. Künftig sollen auch verschiedene Vorsorgeleistungen wie die Möglichkeit, Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben, in den Apotheken angeboten werden.
So sollen künftig etwa die sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDLs) erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise die Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und anderen tabakassozierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken.
Darüber hinaus sollen Apotheken in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben und weitere Impfungen verabreichen dürfen. Beispielsweise sollen sie bei "unkomplizierten Ausprägungen bestimmter akuter Erkrankungen" tätig sein, wie zum Beispiel bei leichten Infekten oder Entzündungen.
Apotheken sind jedoch nicht auf alle diese Dienstleistungen ansprechen. Einzelne Fälle, bei denen die Anwendung des Arzneimittels "einmalig in der kleinsten Packungsgröße abgegeben werden" kann, sollen ohne ärztliche Verordnung erfolgen.
Es wird jedoch auch eine Ausnahme für besonders sensible Fälle gesehen. Dazu gehören zum Beispiel Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial oder Medikamente, die "off label" - außerhalb der von der zuständigen Zulassungsbehörde genehmigten Anwendungsgebiete - verschrieben wurden.
Bereits jetzt haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf fünf pDLs in Apotheken. Diese wurden 2022 eingeführt, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern und ein niederschwelliges Angebot außerhalb von Arztpraxen anzubieten.
In Zukunft sollen es vier weitere Dienstleistungen geben: Beratung zur Vorbeugung tabakassoziierter Erkrankungen, Beratung im Medikationsmanagement bei komplexer oder neu verordneter Dauermedikation, die Arzneimitteltherapie während einer ärztlichen Behandlung begleiten und eine erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Autoinjektoren.
Die Apotheken sollen auch Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können. Dies soll zu einer stärkeren Einbindung der Apotheken in die Primärversorgung führen.
Die Geplante Änderungen sollen dazu dienen, mehr Möglichkeiten zur Impfung und Vorsorgeleistungen zu schaffen. Künftig sollen auch verschiedene Vorsorgeleistungen wie die Möglichkeit, Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben, in den Apotheken angeboten werden.
So sollen künftig etwa die sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDLs) erweitert werden. Dazu gehören beispielsweise die Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und anderen tabakassozierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken.
Darüber hinaus sollen Apotheken in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben und weitere Impfungen verabreichen dürfen. Beispielsweise sollen sie bei "unkomplizierten Ausprägungen bestimmter akuter Erkrankungen" tätig sein, wie zum Beispiel bei leichten Infekten oder Entzündungen.
Apotheken sind jedoch nicht auf alle diese Dienstleistungen ansprechen. Einzelne Fälle, bei denen die Anwendung des Arzneimittels "einmalig in der kleinsten Packungsgröße abgegeben werden" kann, sollen ohne ärztliche Verordnung erfolgen.
Es wird jedoch auch eine Ausnahme für besonders sensible Fälle gesehen. Dazu gehören zum Beispiel Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial oder Medikamente, die "off label" - außerhalb der von der zuständigen Zulassungsbehörde genehmigten Anwendungsgebiete - verschrieben wurden.
Bereits jetzt haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf fünf pDLs in Apotheken. Diese wurden 2022 eingeführt, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern und ein niederschwelliges Angebot außerhalb von Arztpraxen anzubieten.
In Zukunft sollen es vier weitere Dienstleistungen geben: Beratung zur Vorbeugung tabakassoziierter Erkrankungen, Beratung im Medikationsmanagement bei komplexer oder neu verordneter Dauermedikation, die Arzneimitteltherapie während einer ärztlichen Behandlung begleiten und eine erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Autoinjektoren.
Die Apotheken sollen auch Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können. Dies soll zu einer stärkeren Einbindung der Apotheken in die Primärversorgung führen.