Der Prozess gegen Taleb al Abdulmohsen, den Amokfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, ist am Montag vor dem Magdeburger Landgericht beginnen. Der 51-Jährige wird sich vor allem auf einen "Notstand" nach Paragrafen 34 und 35 des Strafgesetzbuches berufen.
Im Verlauf der Anhörung erhebt Abdulmohsen immer wirrere Vorwürfe, die darin gipfeln, dass bei der Amokfahrt über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg nicht er, sondern die Polizei der eigentliche Täter gewesen sei. Mit der offiziellen Darstellung des Geschehens würden die Opfer des Anschlages nachträglich betrogen.
Abdulmohsen äußert mehrfach, er habe bei all seinen Konflikten mit Polizei, Gerichten und Behörden das Gefühl gehabt, nicht wie ein Mensch behandelt worden zu sein. Trotz seiner massiven Drohungen seit 2023 habe er immer versucht, zu einer friedlichen Lösung zu kommen.
Am Tag des Anschlages sei er gegen 16.00 Uhr in einem Supermarkt gewesen und habe sich dort bereits innerlich von der Welt verabschiedet, weil er damit gerechnet habe, dass ihn bald ein Polizist erschießen werde. Damit, so Abdulmohsen, wären auch seine Schmerzen vorbei gewesen, die er nicht aushalten können.
Die Anklage sieht die Merkmale "heimtückisch" und "mit gemeingefährlichen Mitteln" als erfüllt an. Bei einer Verurteilung droht bei einer Verurteilung die Maximalstrafe: lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließend die Unterbringung in Sicherungsverwahrung.
Der Prozess ist geplant, 47 Sitzungstage bei bis zu drei Tagen pro Woche. Der Prozess beginnt um 9.30 Uhr. Planmäßig wird zunächst die Anklage verlesen. Anschließend erhält der Angeklagte die Möglichkeit, sich zur Sache einzulassen. Dafür ist auch der Dienstag reserviert.
Im Verlauf der Anhörung erhebt Abdulmohsen immer wirrere Vorwürfe, die darin gipfeln, dass bei der Amokfahrt über den Weihnachtsmarkt von Magdeburg nicht er, sondern die Polizei der eigentliche Täter gewesen sei. Mit der offiziellen Darstellung des Geschehens würden die Opfer des Anschlages nachträglich betrogen.
Abdulmohsen äußert mehrfach, er habe bei all seinen Konflikten mit Polizei, Gerichten und Behörden das Gefühl gehabt, nicht wie ein Mensch behandelt worden zu sein. Trotz seiner massiven Drohungen seit 2023 habe er immer versucht, zu einer friedlichen Lösung zu kommen.
Am Tag des Anschlages sei er gegen 16.00 Uhr in einem Supermarkt gewesen und habe sich dort bereits innerlich von der Welt verabschiedet, weil er damit gerechnet habe, dass ihn bald ein Polizist erschießen werde. Damit, so Abdulmohsen, wären auch seine Schmerzen vorbei gewesen, die er nicht aushalten können.
Die Anklage sieht die Merkmale "heimtückisch" und "mit gemeingefährlichen Mitteln" als erfüllt an. Bei einer Verurteilung droht bei einer Verurteilung die Maximalstrafe: lebenslänglich mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließend die Unterbringung in Sicherungsverwahrung.
Der Prozess ist geplant, 47 Sitzungstage bei bis zu drei Tagen pro Woche. Der Prozess beginnt um 9.30 Uhr. Planmäßig wird zunächst die Anklage verlesen. Anschließend erhält der Angeklagte die Möglichkeit, sich zur Sache einzulassen. Dafür ist auch der Dienstag reserviert.