Luxusimmobilien mit Wert über zwei Millionen Euro sollen künftig strenger besteuert werden. Das Finanzministerium hat eine Reform vorgeschlagen, bei der die Umsatzsteuer für Immobilienunternehmen auf Mietzinsen erhöht wird und gleichzeitig der Vorsteuerabzug für Unternehmen gestrichen wird.
Die Regierung will damit Luxusimmobilien in den Fokus nehmen. Es ist jedoch unklar, ob diese Maßnahme ihre Ziele wirklich erreicht. Ein Kritiker, Maja Mayrhuber, Partnerin in der Anwaltskanzlei Kinstellar, argumentiert, dass die Reform problematisch sei. "In Hochpreisgegenden wie Wien, Salzburg oder Kitzbühel ist die Grenze unrealistisch niedrig und trifft auch Projekte, die nicht als 'extremer Luxus' gelten."
Die starre Wertgrenze von zwei Millionen Euro wirkt laut Mayrhuber "willkürlich". Es ist wichtig, dass auf die Art der Immobilie abgestellt wird. Eine Differenzierung zwischen Gebäude- und Grundstückswert wäre allenfalls sinnvoll.
Ein anderer Kritiker, Franz Althuber, Rechtsanwalt für Steuerrecht, warnt vor "Rechtsunsicherheit". Die genaue Abgrenzung, was zu den Herstellungskosten gehört, sei in der Praxis komplex.
Die geplante Reform wird künftig zum 1. Januar in Kraft treten und soll 50 Millionen Euro pro Jahr an Steuern bringen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Ziele wirklich erreicht werden können.
Die Regierung will damit Luxusimmobilien in den Fokus nehmen. Es ist jedoch unklar, ob diese Maßnahme ihre Ziele wirklich erreicht. Ein Kritiker, Maja Mayrhuber, Partnerin in der Anwaltskanzlei Kinstellar, argumentiert, dass die Reform problematisch sei. "In Hochpreisgegenden wie Wien, Salzburg oder Kitzbühel ist die Grenze unrealistisch niedrig und trifft auch Projekte, die nicht als 'extremer Luxus' gelten."
Die starre Wertgrenze von zwei Millionen Euro wirkt laut Mayrhuber "willkürlich". Es ist wichtig, dass auf die Art der Immobilie abgestellt wird. Eine Differenzierung zwischen Gebäude- und Grundstückswert wäre allenfalls sinnvoll.
Ein anderer Kritiker, Franz Althuber, Rechtsanwalt für Steuerrecht, warnt vor "Rechtsunsicherheit". Die genaue Abgrenzung, was zu den Herstellungskosten gehört, sei in der Praxis komplex.
Die geplante Reform wird künftig zum 1. Januar in Kraft treten und soll 50 Millionen Euro pro Jahr an Steuern bringen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Ziele wirklich erreicht werden können.