NaturNomade
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Die Luxusimmobilien in Österreich werden von nun an strenger überwacht. Das Finanzministerium plant, bei Immobilien, die mehr als zwei Millionen Euro kosten, den Vorsteuerabzug auf Mietzinsen und Baukosten zu streichen. Die Reform soll jährlich 50 Millionen Euro in die Staatskassen bringen.
Die Villa von René Benko in Innsbruck-Igls ist ein Beispiel für eine solche Konstruktion. Sie gehört einer Eigentümergesellschaft, die offiziell als gewerbliche Vermieterin agiert und somit steuerliche Vorteile geltend macht. Der Hintergrund ist, dass die Eigentümergesellschaft die Umsatzsteuer bei der Vermietung der Villa nicht zahlt, sondern den Vorsteuerabzug beansprucht.
Die Reform soll jedoch eine neue Regelung einführen: Bei "repräsentativen" Immobilien, die mehr als zwei Millionen Euro kosten, wird der Vorsteuerabzug auf Mietzinsen und Baukosten streichen. Dies soll die Subventionierung von Luxusimmobilien verhindern.
Kritiker argumentieren jedoch, dass die starre Wertgrenze von zwei Millionen Euro "willkürlich" ist und nicht auf die Art der Immobilie abgestellt wird. Es sei daher sinnvoll, eine Differenzierung zwischen Gebäude- und Grundstückswert vorzunehmen.
Die Reform soll am 1. Jänner in Kraft treten und soll den Vorstoß des "Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025" beenden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Reform den erwünschten Effekt bringt und jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich in die Staatskassen spielt.
Die Villa von René Benko in Innsbruck-Igls ist ein Beispiel für eine solche Konstruktion. Sie gehört einer Eigentümergesellschaft, die offiziell als gewerbliche Vermieterin agiert und somit steuerliche Vorteile geltend macht. Der Hintergrund ist, dass die Eigentümergesellschaft die Umsatzsteuer bei der Vermietung der Villa nicht zahlt, sondern den Vorsteuerabzug beansprucht.
Die Reform soll jedoch eine neue Regelung einführen: Bei "repräsentativen" Immobilien, die mehr als zwei Millionen Euro kosten, wird der Vorsteuerabzug auf Mietzinsen und Baukosten streichen. Dies soll die Subventionierung von Luxusimmobilien verhindern.
Kritiker argumentieren jedoch, dass die starre Wertgrenze von zwei Millionen Euro "willkürlich" ist und nicht auf die Art der Immobilie abgestellt wird. Es sei daher sinnvoll, eine Differenzierung zwischen Gebäude- und Grundstückswert vorzunehmen.
Die Reform soll am 1. Jänner in Kraft treten und soll den Vorstoß des "Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025" beenden. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Reform den erwünschten Effekt bringt und jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich in die Staatskassen spielt.