Ein 24-Jähriger Lehrer in Mississippi wurde am ersten Arbeitstag gleich entlassen, weil sie Schüler ungenehmigt aufgenommen und ein Video auf TikTok gestellt hat. Die Vertretungslehrerin Miata Borders erklärte zunächst im Video, dass sie "Content-Erstellerin" sei, also alles aufnehmen würde, was sie tue. Sie behauptete jedoch, nicht gewusst zu haben, dass die Schüler nicht ohne Erlaubnis gefilmt werden dürfen und habe nur eine Folge des Tages gemacht.
Nachdem das Video über 2,2 Millionen Mal angesehen wurde, informierte die Schulleitung Borders, dass sie nicht mehr für DeSoto County Schools arbeiten dürfe. Die Vertretungslehrerin fühlt sich danach missverstanden und behauptet, dass sie ihre Aufnahmen nicht ohne Erlaubnis gemacht habe.
Dieser Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten, insbesondere in der Bildung. Das Filmen und Veröffentlichen des Arbeitsalltags ohne Zustimmung des Arbeitgebers und aller sichtbaren Personen ist nicht erlaubt und kann gegen das Gesetz verstoßen.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Vertretungslehrerin Miata Borders ihre Urheberrechte in Frage gestellt hat. Wenn sie ein Video verbreiten will, sollte sie sicherstellen, dass die Urheberrechte bei ihr liegen und keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen.
Diesen Vorfall können wir aus der Bildungslandschaft lernen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachten und die Zustimmung des Arbeitgebers und aller sichtbaren Personen einholen müssen, bevor Sie ein Video oder ein anderes Medium verwenden.
Nachdem das Video über 2,2 Millionen Mal angesehen wurde, informierte die Schulleitung Borders, dass sie nicht mehr für DeSoto County Schools arbeiten dürfe. Die Vertretungslehrerin fühlt sich danach missverstanden und behauptet, dass sie ihre Aufnahmen nicht ohne Erlaubnis gemacht habe.
Dieser Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten, insbesondere in der Bildung. Das Filmen und Veröffentlichen des Arbeitsalltags ohne Zustimmung des Arbeitgebers und aller sichtbaren Personen ist nicht erlaubt und kann gegen das Gesetz verstoßen.
Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Vertretungslehrerin Miata Borders ihre Urheberrechte in Frage gestellt hat. Wenn sie ein Video verbreiten will, sollte sie sicherstellen, dass die Urheberrechte bei ihr liegen und keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen.
Diesen Vorfall können wir aus der Bildungslandschaft lernen: Stellen Sie sicher, dass Sie die Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachten und die Zustimmung des Arbeitgebers und aller sichtbaren Personen einholen müssen, bevor Sie ein Video oder ein anderes Medium verwenden.