Kreditvertrag prüfen lohnt sich: OGH urteilt gegen zu hohe Gebühren
Ein Musterprozess vor dem Verbraucherschutzverein hat zum Erfolg geführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei aktuellen Urteilen geklagte Banken zu höheren Gebühren verurteilt, die von den Kreditnehmern als nicht gerechtfertigt angesehen wurden.
Die UniCredit Bank Austria muss im ersten Fall die kassierten Gebühren der Klägerin zurückzahlen. Im zweiten Fall muss die Bawag Bearbeitungsgebühren rückerstatten. Die beiden Banken sprechen von "Einzelfällen", aber den Entscheidungen könnten nun auch andere Kreditnehmerinnen und -nehmer profitieren.
Ein Konsument hatte im Kreditvertrag für den Kauf einer Eigentumswohnung einen Kredit über 695.000 Euro aufgenommen. Im Kreditvertrag verpflichtete er sich zur Zahlung von "Bearbeitungsspesen" von 20.850 Euro. Damit sollten der Bank die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung und die Erstellung der Kreditunterlagen abgegolten werden.
Der OGH hielt in diesem Fall fest, dass eine pauschale Kreditbearbeitungsgebühr zwar nicht exakt dem tatsächlichen Aufwand entsprechen müsse, aber nur zulässig sei, solange die angefallenen Kosten nicht "grob überschritten" werden. Im vorliegenden Fall hatte die Bank Austria einen Zeitaufwand von 20 bis 23 Stunden angegeben. Selbst unter Berücksichtigung der Kosten für die verwendete Software sei offenkundig, dass die vereinbarten Bearbeitungsspesen von über 20.000 Euro den tatsächlichen Kostenaufwand "grob überschreiten".
Frühere gerichtliche Entscheidungen stellten laut Verbraucherschutzverein bereits klar, dass die Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr nach einem fixen Prozentsatz der Kreditsumme unzulässig ist, weil die Aufwendungen der Banken unabhängig von der Kreditsumme anfallen. Auch die Auflistung von Spesen ohne klare Zuordnung sei intransparent und damit unzulässig.
In einem weiteren Fall hielt der OGH vor kurzem fest, dass Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent nachvollziehbar sein müssen. Die Bawag hatte einem Kreditnehmer ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 12.150 Euro sowie weitere Gebühren verrechnet. Damit sei unklar, wofür der Pauschalbetrag anfällt, was wiederum einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz darstelle.
Die Banken sprechen von "Einzelfällen", aber die Entscheidungen könnten nun auch andere Kreditnehmerinnen und -nehmer profitieren. Der Prozessfinanzierer des erfolgreichen Klägers, Jufina, rechnet nun mit einer "Klageflut in Milliardenhöhe". Der Verbraucherschutzverein hat bereits viele Fälle bearbeitet und hofft auf positive Urteile.
Die Kreditnehmer sollten ihre Verträge nach ähnlichen Gebühren genau durchsuchen. Das Urteil gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.
Ein Musterprozess vor dem Verbraucherschutzverein hat zum Erfolg geführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in zwei aktuellen Urteilen geklagte Banken zu höheren Gebühren verurteilt, die von den Kreditnehmern als nicht gerechtfertigt angesehen wurden.
Die UniCredit Bank Austria muss im ersten Fall die kassierten Gebühren der Klägerin zurückzahlen. Im zweiten Fall muss die Bawag Bearbeitungsgebühren rückerstatten. Die beiden Banken sprechen von "Einzelfällen", aber den Entscheidungen könnten nun auch andere Kreditnehmerinnen und -nehmer profitieren.
Ein Konsument hatte im Kreditvertrag für den Kauf einer Eigentumswohnung einen Kredit über 695.000 Euro aufgenommen. Im Kreditvertrag verpflichtete er sich zur Zahlung von "Bearbeitungsspesen" von 20.850 Euro. Damit sollten der Bank die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung und die Erstellung der Kreditunterlagen abgegolten werden.
Der OGH hielt in diesem Fall fest, dass eine pauschale Kreditbearbeitungsgebühr zwar nicht exakt dem tatsächlichen Aufwand entsprechen müsse, aber nur zulässig sei, solange die angefallenen Kosten nicht "grob überschritten" werden. Im vorliegenden Fall hatte die Bank Austria einen Zeitaufwand von 20 bis 23 Stunden angegeben. Selbst unter Berücksichtigung der Kosten für die verwendete Software sei offenkundig, dass die vereinbarten Bearbeitungsspesen von über 20.000 Euro den tatsächlichen Kostenaufwand "grob überschreiten".
Frühere gerichtliche Entscheidungen stellten laut Verbraucherschutzverein bereits klar, dass die Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr nach einem fixen Prozentsatz der Kreditsumme unzulässig ist, weil die Aufwendungen der Banken unabhängig von der Kreditsumme anfallen. Auch die Auflistung von Spesen ohne klare Zuordnung sei intransparent und damit unzulässig.
In einem weiteren Fall hielt der OGH vor kurzem fest, dass Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent nachvollziehbar sein müssen. Die Bawag hatte einem Kreditnehmer ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 12.150 Euro sowie weitere Gebühren verrechnet. Damit sei unklar, wofür der Pauschalbetrag anfällt, was wiederum einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz darstelle.
Die Banken sprechen von "Einzelfällen", aber die Entscheidungen könnten nun auch andere Kreditnehmerinnen und -nehmer profitieren. Der Prozessfinanzierer des erfolgreichen Klägers, Jufina, rechnet nun mit einer "Klageflut in Milliardenhöhe". Der Verbraucherschutzverein hat bereits viele Fälle bearbeitet und hofft auf positive Urteile.
Die Kreditnehmer sollten ihre Verträge nach ähnlichen Gebühren genau durchsuchen. Das Urteil gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.