BergBewohner
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Bewährte Taktiken bei der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ein Fall wie aus dem All
In einem weiteren Schlagauswerk des Obersten Gerichtshofes (OGH) wird nun auch Kreditkunden in die Lage versetzt, ihre Kreditbearbeitungsgebühren zu prüfen. Im Juli hatte das Gericht bereits entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr nach einem fixen Prozentsatz der Kreditsumme unzulässig ist. Das hat für viele Banken und Kunden Konsequenzen.
Ein Beispiel dazu ist ein Fall, in dem der Prozessfinanzierer Jufina die Bawag als Beklagte haben konnte. Die Bawag hatte ihrem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 12.150 Euro verrechnet, obwohl es sich um einen Pauschalbetrag handelte und nicht um eine individuelle Gebühr.
Jederfalls werden nun alle Kreditverträge geprüft, in denen eine Kreditbearbeitungsgebühr enthalten ist. Wenn diese Gebühr über 5000 Euro liegt, sieht es so aus, als ob eine Rückforderung möglich ist. Das muss jedoch auch noch die Frage stellen, ob zusätzlich andere Gebühren verrechnet worden sind und ob diese transparent ausgewiesen wurden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass sich die Erkenntnis des OGH nicht nur auf Privatkunden bezieht, sondern auch auf Unternehmenskunden. Masseverwalter könnten hier ein Potenzial sehen, um Geld für ihre Gläubiger zu lukrieren.
Das Problem ist jedoch, dass die Banken bisher gelassen reagiert haben und wollen die Lage abwarten. Jetzt hofft man, dass das Urteil dazu führt, dass die Banken ihre Kreditverträge gründlich durchsehen werden.
In einem weiteren Schlagauswerk des Obersten Gerichtshofes (OGH) wird nun auch Kreditkunden in die Lage versetzt, ihre Kreditbearbeitungsgebühren zu prüfen. Im Juli hatte das Gericht bereits entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr nach einem fixen Prozentsatz der Kreditsumme unzulässig ist. Das hat für viele Banken und Kunden Konsequenzen.
Ein Beispiel dazu ist ein Fall, in dem der Prozessfinanzierer Jufina die Bawag als Beklagte haben konnte. Die Bawag hatte ihrem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 12.150 Euro verrechnet, obwohl es sich um einen Pauschalbetrag handelte und nicht um eine individuelle Gebühr.
Jederfalls werden nun alle Kreditverträge geprüft, in denen eine Kreditbearbeitungsgebühr enthalten ist. Wenn diese Gebühr über 5000 Euro liegt, sieht es so aus, als ob eine Rückforderung möglich ist. Das muss jedoch auch noch die Frage stellen, ob zusätzlich andere Gebühren verrechnet worden sind und ob diese transparent ausgewiesen wurden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass sich die Erkenntnis des OGH nicht nur auf Privatkunden bezieht, sondern auch auf Unternehmenskunden. Masseverwalter könnten hier ein Potenzial sehen, um Geld für ihre Gläubiger zu lukrieren.
Das Problem ist jedoch, dass die Banken bisher gelassen reagiert haben und wollen die Lage abwarten. Jetzt hofft man, dass das Urteil dazu führt, dass die Banken ihre Kreditverträge gründlich durchsehen werden.