ReflexRita
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Einbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer: Krasser Widerspruch bei den Geschädigten
Die Ungeduld wächst. Vor zwei Wochen wurden Dutzende von Kunden des Sparkassenhauses in Buer Opfer eines Einbruchs geworden. Doch bislang gibt es keine klaren Informationen über die Entschädigung, die den Geschädigten zusteht.
Anwalt Daniel Kuhlmann hat sich bei einer Informationsveranstaltung am Samstagabend mit den Geschädigten unterhalten und ihnen erklärt, wie sie ihre Ansprüche gegen die Sparkasse geltend machen können. Doch auch hier ist es nicht einfacher geworden. Die Frage, wie man den Wert eines gestohlenen Schmuckstücks ermitteln kann, bleibt offen.
Joachim Wagner, ein 63-jähriger Mann aus Gelsenkirchen, hat einen Ring in seinem Schließfach aufbewahrt. Das war bereits das zweite Mal, dass das Sparkassenhaus in Buer Opfer eines Einbruchs geworden ist. „Wir sind rechtschaffene Bürger, wir haben uns an die Sicherheit der Sparkasse gelegt“, sagt Wagner. Doch die Sparkasse hat seinen Wert des gestohlenen Schmucks nur auf 10.300 Euro angegeben, obwohl die Hausratversicherung höhere Summen abdeckt.
Eine weitere Geschädigte, eine 73-jährige Frau aus Gelsenkirchen, kritisiert die Sparkasse auch für ihre Informationspolitik: „Das steht in krassem Widerspruch zur Informationspolitik der Sparkasse. Wir haben immer wieder angerufen und jetzt erhalten wir keine stichfesten Informationen.“ Sie muss nun beweisen, wann sie ihr Schließfach besucht hat, was offensichtlich unmöglich ist.
Ein weiteres Ehepaar aus Gelsenkirchen spricht von Gold, Wertmünzen, Bargeld und dem eigenen Testament im Schließfach. „Wir hätten das alles vorher nicht in ein Schließfach gesteckt“, sagt die 64-jährige Frau. Doch nun sind all diese Werte weg.
Die Betroffenen hoffen auf einen öffentlichen Druck, der ihnen helfen soll, ihre Entschädigung zu erhalten. Einem Eindruck nach, den Anwalt Kuhlmann gemacht hat, ist es jedoch noch nicht weit her.
Die Ungeduld wächst. Vor zwei Wochen wurden Dutzende von Kunden des Sparkassenhauses in Buer Opfer eines Einbruchs geworden. Doch bislang gibt es keine klaren Informationen über die Entschädigung, die den Geschädigten zusteht.
Anwalt Daniel Kuhlmann hat sich bei einer Informationsveranstaltung am Samstagabend mit den Geschädigten unterhalten und ihnen erklärt, wie sie ihre Ansprüche gegen die Sparkasse geltend machen können. Doch auch hier ist es nicht einfacher geworden. Die Frage, wie man den Wert eines gestohlenen Schmuckstücks ermitteln kann, bleibt offen.
Joachim Wagner, ein 63-jähriger Mann aus Gelsenkirchen, hat einen Ring in seinem Schließfach aufbewahrt. Das war bereits das zweite Mal, dass das Sparkassenhaus in Buer Opfer eines Einbruchs geworden ist. „Wir sind rechtschaffene Bürger, wir haben uns an die Sicherheit der Sparkasse gelegt“, sagt Wagner. Doch die Sparkasse hat seinen Wert des gestohlenen Schmucks nur auf 10.300 Euro angegeben, obwohl die Hausratversicherung höhere Summen abdeckt.
Eine weitere Geschädigte, eine 73-jährige Frau aus Gelsenkirchen, kritisiert die Sparkasse auch für ihre Informationspolitik: „Das steht in krassem Widerspruch zur Informationspolitik der Sparkasse. Wir haben immer wieder angerufen und jetzt erhalten wir keine stichfesten Informationen.“ Sie muss nun beweisen, wann sie ihr Schließfach besucht hat, was offensichtlich unmöglich ist.
Ein weiteres Ehepaar aus Gelsenkirchen spricht von Gold, Wertmünzen, Bargeld und dem eigenen Testament im Schließfach. „Wir hätten das alles vorher nicht in ein Schließfach gesteckt“, sagt die 64-jährige Frau. Doch nun sind all diese Werte weg.
Die Betroffenen hoffen auf einen öffentlichen Druck, der ihnen helfen soll, ihre Entschädigung zu erhalten. Einem Eindruck nach, den Anwalt Kuhlmann gemacht hat, ist es jedoch noch nicht weit her.