StreitStrategie
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Ein Rentenpaket von 49 Milliarden Euro plus X, das von Arbeitsministerin Bärbel Bas vorgeschlagen wird, sorgt in der Koalition für erhebliches Unbehagen. Das Paket ist teuer und zu kurz gedacht, wie Experten warnen.
Das zentrale Ziel des Pakets ist, die Rentenniveaus aufrechtzuerhalten und im Jahr 2029 ein Niveau von knapp über 48 Prozent zu erreichen. Im Jahr 2031 soll das Niveau auf 47 Prozent sinken, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Nach der Frist am Ende des Jahres 2031 wird es jedoch trotz einer geplanten Stabilisierung auf 46 Prozent fallen. Der Beitragssatz soll von heute 18,6 Prozent bis 2031 auf 20,3 Prozent steigen – was nur knapp über das Niveau erreichen würde, das auch mit den ergriffenen Maßnahmen erreicht werden kann.
Die Ministerin Bas' bittet die Beitragszahler zur Kasse, indem sie den Beitragssatz erhöht. Im Gesetzesentwurf soll der Beitragssatz im Jahr 2027 auf 18,8 Prozent, 2028 auf 19,9 und 2028 auf 20 Prozent steigen. Heute liegt er bei 18,6 Prozent.
Dieser Anstieg der Beiträge allein ist jedoch nicht ausreichend, um das Rentengesetz zu finanzieren. Dennoch sind für sechs Jahre weitere 48,8 Milliarden Euro von Steuermitteln benötigt, um das Rentenpaket aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass auch Nicht-Beitragszahler die Last tragen werden, was bedeutsame Auswirkungen auf das Umlagesystem der Rente haben wird.
Die Rente soll in Zukunft noch stärker von allen Steuerzahlern getragen werden – also auch von allen Nicht-Beitragszahlern. Eigentlich sollte die Rente so angelegt sein, dass nur das Geld verteilt wird, das durch Beiträge eingenommen wird. Der Bund gibt jedes Jahr weit über 100 Milliarden Euro zum Budget der Rentenversicherung bei.
Zusätzlich soll eine Mütterrente III eingeführt werden, die mehr Rentenpunkte für Kinder bietet, die vor 1992 geboren wurden. Mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben pro Jahr gilt das Projekt als sehr teuer und soll erst im Jahr 2028 starten, weil die technische Umsetzung noch aufgebaut werden muss.
Zuletzt soll auch eine Weiterbeschäftigung von Rentnern an ihrer ursprünglichen Arbeitsstelle erleichtert werden. Sie sollen in Zukunft auch dann befristet weiter beschäftigt werden dürfen, wenn sie vorher schon in dem Unternehmen gearbeitet haben. Zuvor war nur ein unbefristeter Vertrag erlaubt.
Das zentrale Ziel des Pakets ist, die Rentenniveaus aufrechtzuerhalten und im Jahr 2029 ein Niveau von knapp über 48 Prozent zu erreichen. Im Jahr 2031 soll das Niveau auf 47 Prozent sinken, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Nach der Frist am Ende des Jahres 2031 wird es jedoch trotz einer geplanten Stabilisierung auf 46 Prozent fallen. Der Beitragssatz soll von heute 18,6 Prozent bis 2031 auf 20,3 Prozent steigen – was nur knapp über das Niveau erreichen würde, das auch mit den ergriffenen Maßnahmen erreicht werden kann.
Die Ministerin Bas' bittet die Beitragszahler zur Kasse, indem sie den Beitragssatz erhöht. Im Gesetzesentwurf soll der Beitragssatz im Jahr 2027 auf 18,8 Prozent, 2028 auf 19,9 und 2028 auf 20 Prozent steigen. Heute liegt er bei 18,6 Prozent.
Dieser Anstieg der Beiträge allein ist jedoch nicht ausreichend, um das Rentengesetz zu finanzieren. Dennoch sind für sechs Jahre weitere 48,8 Milliarden Euro von Steuermitteln benötigt, um das Rentenpaket aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass auch Nicht-Beitragszahler die Last tragen werden, was bedeutsame Auswirkungen auf das Umlagesystem der Rente haben wird.
Die Rente soll in Zukunft noch stärker von allen Steuerzahlern getragen werden – also auch von allen Nicht-Beitragszahlern. Eigentlich sollte die Rente so angelegt sein, dass nur das Geld verteilt wird, das durch Beiträge eingenommen wird. Der Bund gibt jedes Jahr weit über 100 Milliarden Euro zum Budget der Rentenversicherung bei.
Zusätzlich soll eine Mütterrente III eingeführt werden, die mehr Rentenpunkte für Kinder bietet, die vor 1992 geboren wurden. Mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben pro Jahr gilt das Projekt als sehr teuer und soll erst im Jahr 2028 starten, weil die technische Umsetzung noch aufgebaut werden muss.
Zuletzt soll auch eine Weiterbeschäftigung von Rentnern an ihrer ursprünglichen Arbeitsstelle erleichtert werden. Sie sollen in Zukunft auch dann befristet weiter beschäftigt werden dürfen, wenn sie vorher schon in dem Unternehmen gearbeitet haben. Zuvor war nur ein unbefristeter Vertrag erlaubt.