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"Rentenpaket von Bas' sorgt für Ärger in der Koalition: Teuer und zu kurz gedacht"
Das Rentenpaket des Arbeitsministers Bärbel Bas, das kürzlich vom Parlament verabschiedet wurde, sorgt in der Bundeskoalition wiederum für Ärger. Die Experten warnen, dass die Kosten für das Rentenniveau deutlich höher sind als ursprünglich geschätzt.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Rentenniveau ohne entsprechende Stabilisierung im Jahr 2029 unter 48 Prozent sinkt und bis 2031 auf 47 Prozent fällt. Nach der Fristende im Jahr 2031 würde es jedoch trotz Maßnahmen auf 46 Prozent sinken.
Auch der Beitragssatz würde stark steigen: Von heute 18,6 Prozent bis 2031 auf 20,3 Prozent. Das bedeutet, dass die Beitragszahler in der Tat mehr auf den Tisch bekommen müssen, um das Rentenniveau zu finanzieren.
Die Bundesregierung rechnet jedoch mit einer Steigerung des Beitragssatzes ab 2027 auf 18,8 Prozent und 2028 auf 19,9 und 20 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg von mehr als einem Prozentsatz.
Das Rentengesetz benötigt zusätzlich 48,8 Milliarden Euro für sechs Jahre aus Steuermitteln, was bedeutet, dass das Umlagesystem Rente stärker von allen Steuerzahlern getragen werden muss. Beamte und Selbstständige tragen auch dann zur Finanzierung bei, die in der Regel keine Rente bekommen.
Die Bundesregierung argumentiert jedoch, dass das Rentenniveau trotz der Steigerung des Beitragssatzes weiterhin über dem sich nach geltendem Recht ergebenden Rentenniveau liegt. Das bedeutet, dass die Beitragszahler weiterhin mehr auf den Tisch bekommen müssen.
Ein weiterer Punkt in dem Gesetzesentwurf ist die Mütterrente III, bei der Mütter pro Kind drei Jahre Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen. Das Projekt ist jedoch sehr teuer und soll erst im Jahr 2028 starten.
Zuletzt soll auch die Weiterbeschäftigung von Rentnern an ihrer ursprünglichen Arbeitsstelle erleichtert werden, wenn sie vorher schon in dem Unternehmen gearbeitet haben.
Das Rentenpaket des Arbeitsministers Bärbel Bas, das kürzlich vom Parlament verabschiedet wurde, sorgt in der Bundeskoalition wiederum für Ärger. Die Experten warnen, dass die Kosten für das Rentenniveau deutlich höher sind als ursprünglich geschätzt.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Rentenniveau ohne entsprechende Stabilisierung im Jahr 2029 unter 48 Prozent sinkt und bis 2031 auf 47 Prozent fällt. Nach der Fristende im Jahr 2031 würde es jedoch trotz Maßnahmen auf 46 Prozent sinken.
Auch der Beitragssatz würde stark steigen: Von heute 18,6 Prozent bis 2031 auf 20,3 Prozent. Das bedeutet, dass die Beitragszahler in der Tat mehr auf den Tisch bekommen müssen, um das Rentenniveau zu finanzieren.
Die Bundesregierung rechnet jedoch mit einer Steigerung des Beitragssatzes ab 2027 auf 18,8 Prozent und 2028 auf 19,9 und 20 Prozent. Das ist ein deutlicher Anstieg von mehr als einem Prozentsatz.
Das Rentengesetz benötigt zusätzlich 48,8 Milliarden Euro für sechs Jahre aus Steuermitteln, was bedeutet, dass das Umlagesystem Rente stärker von allen Steuerzahlern getragen werden muss. Beamte und Selbstständige tragen auch dann zur Finanzierung bei, die in der Regel keine Rente bekommen.
Die Bundesregierung argumentiert jedoch, dass das Rentenniveau trotz der Steigerung des Beitragssatzes weiterhin über dem sich nach geltendem Recht ergebenden Rentenniveau liegt. Das bedeutet, dass die Beitragszahler weiterhin mehr auf den Tisch bekommen müssen.
Ein weiterer Punkt in dem Gesetzesentwurf ist die Mütterrente III, bei der Mütter pro Kind drei Jahre Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen. Das Projekt ist jedoch sehr teuer und soll erst im Jahr 2028 starten.
Zuletzt soll auch die Weiterbeschäftigung von Rentnern an ihrer ursprünglichen Arbeitsstelle erleichtert werden, wenn sie vorher schon in dem Unternehmen gearbeitet haben.