Bundesregierung plant neue Befugnisse zur Cyberabwehr: Bundesbehörden dürfen ausländische Server hacken
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, die den Behörnen neue Möglichkeiten zur Cyberabwehr einräumt. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, dass künftig auch Server im Ausland gehackt werden könnten, wenn von dort Angriffe auf deutsche Ziele ausgehen.
Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, laufende oder unmittelbar bevorstehende Cyberangriffe zu unterbinden. Die bisherige Praxis, Angriffe lediglich abzuwehren und Schäden zu minimieren, sei nicht mehr ausreichend, wie Dobrindt betonte. Die Sicherheitslage habe sich verschärft, was neue Aktionsmöglichkeiten erfordere.
Dobrindt betonte jedoch, dass es sich nicht um offensive Hackbacks handeln solle. Diese sind im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ausschließlich defensiver Natur. Ziel sei es, die Infrastruktur der Angreifer außer Betrieb zu setzen, um weitere Schäden zu verhindern.
Die Möglichkeit, eigenständige Cyberangriffe durchzuführen, sei nicht vorgesehen. Was der technische Unterschied ist, erläuterte der Minister nicht. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ausarbeitung und soll 2026 dem Kabinett präsentiert werden.
Die rechtliche Grundlage für die erweiterten Befugnisse zur Cyberabwehr könnte viele rechtliche Fragen aufwerfen. Gefahrenabwehr fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dobrindt verwies jedoch auf bereits existierende Handlungsbefugnisse der Bundesbehörden in bestimmten Bereichen, die verfassungsrechtlich abgesichert seien.
Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass es extrem schwierig bis unmöglich ist, sicher festzustellen, wer hinter einem IT-Angriff steckt. Die Gefahr, den oder die Falschen mit einem Gegenhack zu treffen, ist hingegen groß. Es ist auch unklar, wie genau diese neue Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und Ländern ausgestaltet werden soll.
Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, die den Behörnen neue Möglichkeiten zur Cyberabwehr einräumt. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, dass künftig auch Server im Ausland gehackt werden könnten, wenn von dort Angriffe auf deutsche Ziele ausgehen.
Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, laufende oder unmittelbar bevorstehende Cyberangriffe zu unterbinden. Die bisherige Praxis, Angriffe lediglich abzuwehren und Schäden zu minimieren, sei nicht mehr ausreichend, wie Dobrindt betonte. Die Sicherheitslage habe sich verschärft, was neue Aktionsmöglichkeiten erfordere.
Dobrindt betonte jedoch, dass es sich nicht um offensive Hackbacks handeln solle. Diese sind im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ausschließlich defensiver Natur. Ziel sei es, die Infrastruktur der Angreifer außer Betrieb zu setzen, um weitere Schäden zu verhindern.
Die Möglichkeit, eigenständige Cyberangriffe durchzuführen, sei nicht vorgesehen. Was der technische Unterschied ist, erläuterte der Minister nicht. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ausarbeitung und soll 2026 dem Kabinett präsentiert werden.
Die rechtliche Grundlage für die erweiterten Befugnisse zur Cyberabwehr könnte viele rechtliche Fragen aufwerfen. Gefahrenabwehr fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Dobrindt verwies jedoch auf bereits existierende Handlungsbefugnisse der Bundesbehörden in bestimmten Bereichen, die verfassungsrechtlich abgesichert seien.
Ein wichtiger Punkt ist jedoch, dass es extrem schwierig bis unmöglich ist, sicher festzustellen, wer hinter einem IT-Angriff steckt. Die Gefahr, den oder die Falschen mit einem Gegenhack zu treffen, ist hingegen groß. Es ist auch unklar, wie genau diese neue Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden und Ländern ausgestaltet werden soll.