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Ein Campingplatz in der Schweiz, der sich entschieden für eine "Adults only"-Regelung ab 2026 zu machen, löst in Deutschland wiederum Debatte aus. Der Grund dafür sei ein Besitzerwechsel und die damit verbundene Umstellung der Anlage.
Vor allem Dauermieter mit Kindern werden von ihrem Campingplatz vertrieben. Sie müssen ihre Stellplätze räumen und haben auch hohen Räumungskosten zu befürchten, um den Verlust ihres geliebten Rückzugortes auszukommen. Die Familien sind jedoch aufgebracht über die Entscheidung und teilen mit, dass sie nicht mehr in einem Ort unterbringen möchten, der für Kinder nicht geeignet ist.
Rechtlich gesehen ist der Ausschluss von Kindern jedoch nicht diskriminierend, wie ein Rechtsexperte im Beobachter erklärt. Der Vermieter darf sich seine Mieter grundsätzlich frei aussuchen und darf auch seine Kunden vor möglichen Risiken warnen. Kinderfreie Hotels und Restaurants sind in der Schweiz seit Jahren etabliert, doch ein Campingplatz mit einer solchen Regelung ist neu.
In anderen Ländern sorgt die Frage nach kinderfreien Angelegenheiten immer wieder für Diskussionen, insbesondere wenn Gastronomen eigene Regeln aufstellen. In Italien gibt es zum Beispiel Kinderfreie Restaurants, in denen Kinder nicht willkommen sind, während in Frankreich ein Verbot kinderfreier Hotels und Restaurants diskutiert wurde, um Diskriminierung Minderjähriger zu verhindern.
Die Entscheidung des Schweizer Campingplatzes wirft Fragen nach der Diskriminierung von Kindern auf. Wird es auch in Deutschland solche Regeln geben? Oder bleiben die kinderfreien Campingplätze ein Auslandssache? Die Debatte über die "Adults only"-Regelungen sorgt für Aufregung und Diskussionen, obwohl sie nicht unbedingt ein neues Phänomen ist.
Vor allem Dauermieter mit Kindern werden von ihrem Campingplatz vertrieben. Sie müssen ihre Stellplätze räumen und haben auch hohen Räumungskosten zu befürchten, um den Verlust ihres geliebten Rückzugortes auszukommen. Die Familien sind jedoch aufgebracht über die Entscheidung und teilen mit, dass sie nicht mehr in einem Ort unterbringen möchten, der für Kinder nicht geeignet ist.
Rechtlich gesehen ist der Ausschluss von Kindern jedoch nicht diskriminierend, wie ein Rechtsexperte im Beobachter erklärt. Der Vermieter darf sich seine Mieter grundsätzlich frei aussuchen und darf auch seine Kunden vor möglichen Risiken warnen. Kinderfreie Hotels und Restaurants sind in der Schweiz seit Jahren etabliert, doch ein Campingplatz mit einer solchen Regelung ist neu.
In anderen Ländern sorgt die Frage nach kinderfreien Angelegenheiten immer wieder für Diskussionen, insbesondere wenn Gastronomen eigene Regeln aufstellen. In Italien gibt es zum Beispiel Kinderfreie Restaurants, in denen Kinder nicht willkommen sind, während in Frankreich ein Verbot kinderfreier Hotels und Restaurants diskutiert wurde, um Diskriminierung Minderjähriger zu verhindern.
Die Entscheidung des Schweizer Campingplatzes wirft Fragen nach der Diskriminierung von Kindern auf. Wird es auch in Deutschland solche Regeln geben? Oder bleiben die kinderfreien Campingplätze ein Auslandssache? Die Debatte über die "Adults only"-Regelungen sorgt für Aufregung und Diskussionen, obwohl sie nicht unbedingt ein neues Phänomen ist.