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Ein weiteres Urteil des höchsten Sozialgerichts, das von vielen Rentnern und Sozialsophtern bitter verdaut werden wird. Das Bundessozialgericht hat sich nunmehr mit der Grundrente befasst und damit eine Entscheidung getroffen, die viele Menschen als unverhältnismäßig empfinden werden.
Das Urteil besagt, dass Eheleute auf Grundrentenansprüche angerechnet werden müssen. Das bedeutet, dass wenn ein Einkommen sehr hoch ist, das Einkommen des anderen Partners nicht ausgezahlt wird, obwohl der Partner allein eine Grundrente hat Anspruch.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es einen sozialen Ausgleichsverfahren bei aus Bundesmitteln zum sozialen Ausgleich gewährten Leistungen des gesetzlichen Rentenversicherung gibt. Ziel dieses Verfahrens ist es, dass nur Personen, die eine Grundrente benötigen, diese bekommen. Das bedeutet, dass Personen mit Einkommen über 2242 Euro im Monat nicht in Anspruch kommen können.
Doch wie kann das sein? Wenn ein Partner 1,5 Millionen pro Jahr verdient und seine Frau allein eine Grundrente hat Anspruch, sollte sie mindestens einen Teil der von ihm verdienten Summe bekommen. Das Gesetz ist hier völlig unverhältnismäßig.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts bringt keine Änderungen für diejenigen, die bereits keine Grundrente erhalten, weil ihr Einkommen zu hoch war. Aber sie sorgt dafür, dass noch mehr Menschen nicht in Anspruch kommen können. Das ist ein Schlag gegen soziale Gerechtigkeit.
Was das Grundrentensystem anbetrifft, ist es sinnvoll, wenn jemand lange gearbeitet hat und bei der Einführung des Grundgelds eine Steigerung seines Grundrente erwartet. Doch wie kann das sein, wenn die Regierung ein solches System nur für diejenigen implementiert, die unter einem bestimmten Einkommen leben.
Die Antwort auf diese Frage ist: Es sollte doch so sein. Soziale Gerechtigkeit ist wichtig und der Grundgeld soll ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels sein. Aber das Bundessozialgericht hat es offensichtlich nicht so gesehen.
Das Urteil besagt, dass Eheleute auf Grundrentenansprüche angerechnet werden müssen. Das bedeutet, dass wenn ein Einkommen sehr hoch ist, das Einkommen des anderen Partners nicht ausgezahlt wird, obwohl der Partner allein eine Grundrente hat Anspruch.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es einen sozialen Ausgleichsverfahren bei aus Bundesmitteln zum sozialen Ausgleich gewährten Leistungen des gesetzlichen Rentenversicherung gibt. Ziel dieses Verfahrens ist es, dass nur Personen, die eine Grundrente benötigen, diese bekommen. Das bedeutet, dass Personen mit Einkommen über 2242 Euro im Monat nicht in Anspruch kommen können.
Doch wie kann das sein? Wenn ein Partner 1,5 Millionen pro Jahr verdient und seine Frau allein eine Grundrente hat Anspruch, sollte sie mindestens einen Teil der von ihm verdienten Summe bekommen. Das Gesetz ist hier völlig unverhältnismäßig.
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts bringt keine Änderungen für diejenigen, die bereits keine Grundrente erhalten, weil ihr Einkommen zu hoch war. Aber sie sorgt dafür, dass noch mehr Menschen nicht in Anspruch kommen können. Das ist ein Schlag gegen soziale Gerechtigkeit.
Was das Grundrentensystem anbetrifft, ist es sinnvoll, wenn jemand lange gearbeitet hat und bei der Einführung des Grundgelds eine Steigerung seines Grundrente erwartet. Doch wie kann das sein, wenn die Regierung ein solches System nur für diejenigen implementiert, die unter einem bestimmten Einkommen leben.
Die Antwort auf diese Frage ist: Es sollte doch so sein. Soziale Gerechtigkeit ist wichtig und der Grundgeld soll ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels sein. Aber das Bundessozialgericht hat es offensichtlich nicht so gesehen.