Ein Hund, der bislang als brav und gehorsam galt, konnte durch eine kurze Unachtsamkeit eines seine Halterin verursachte. Der Hund packte eine andere Frau und riss sie weg, ehe diese auf den Boden fiel und einen Brustwirbel brach. Die Frage ist nun, ob die Halterin haftet für den Vorfall.
Das Hochgericht hat entschieden, dass es keinen "Freibiss" für brave Tiere gibt. Selbst wenn ein Hund bisher nie aggressives Verhalten an den Tag gelegt hat, muss seine Halterin ihn immer im Auge behalten und sicherstellen, dass er stets unter Kontrolle ist. Bei Spaziergängen im freien Gelände muss der Hund nicht immer an der Leine geführt werden, aber die Halterin muss ihn stets im Blick haben.
Der OGH betont jedoch, dass die Frage, wie genau ein Hund beaufsichtigt werden muss, von den "bekannten oder erkennbaren Eigenschaften des Tieres" abhängt. Dabei dürfen die Anforderungen an den Tierhalter nicht überspannt werden. Der Hund muss nicht immer unter Kontrolle stehen, aber der Halter muss ihn sicherstellen, dass er nicht gefährlich wird.
In diesem Fall war die Halterin jedoch nicht aufmerksam genug und verlor den Blick auf ihren Hund für wenige Sekunden. Da sie nicht in der Lage war, sein Verhalten zu beeinflussen, kann sie nicht haftbar gemacht werden. Der OGH hat also die Haftung der Frau ausgesprochen.
Es ist wichtig zu wissen, dass auch "als gutmütig bekannt Hunde" beaufsichtigt werden müssen. Es gibt keinen "Freibiss", wenn man denkt, dass ein Hund sicher ist. Jeder Hund muss immer im Blick sein, um sicherzustellen, dass er nicht gefährlich wird.
Das Hochgericht hat entschieden, dass es keinen "Freibiss" für brave Tiere gibt. Selbst wenn ein Hund bisher nie aggressives Verhalten an den Tag gelegt hat, muss seine Halterin ihn immer im Auge behalten und sicherstellen, dass er stets unter Kontrolle ist. Bei Spaziergängen im freien Gelände muss der Hund nicht immer an der Leine geführt werden, aber die Halterin muss ihn stets im Blick haben.
Der OGH betont jedoch, dass die Frage, wie genau ein Hund beaufsichtigt werden muss, von den "bekannten oder erkennbaren Eigenschaften des Tieres" abhängt. Dabei dürfen die Anforderungen an den Tierhalter nicht überspannt werden. Der Hund muss nicht immer unter Kontrolle stehen, aber der Halter muss ihn sicherstellen, dass er nicht gefährlich wird.
In diesem Fall war die Halterin jedoch nicht aufmerksam genug und verlor den Blick auf ihren Hund für wenige Sekunden. Da sie nicht in der Lage war, sein Verhalten zu beeinflussen, kann sie nicht haftbar gemacht werden. Der OGH hat also die Haftung der Frau ausgesprochen.
Es ist wichtig zu wissen, dass auch "als gutmütig bekannt Hunde" beaufsichtigt werden müssen. Es gibt keinen "Freibiss", wenn man denkt, dass ein Hund sicher ist. Jeder Hund muss immer im Blick sein, um sicherzustellen, dass er nicht gefährlich wird.