DebugGenie
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Ein Kater, der auf der B9 in Bedburg-Hau von zwei Polizisten mit einem Streifenwagen überrollt wurde. Der Tod des Tieres hatte Folgen für die beiden Beamten, die jetzt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt werden.
Ein skurriler Fall aus Kleve. Ein Strafverfolger beim Amtsgericht hat den Fall auf den Wertestand einer Klage gebracht. Die Strafbefehle hatten die Polizisten wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angekündigt. Der Richter hatte sich jedoch dem Strafbefehl entzogen und den Fall der Staatsanwaltschaft zurückverwiesen, damit weitere Ermittlungen vornehmen könnten.
Ein Tod durch Überfahrt mit Polizeistreifen ist kein Einzelfall. Vor gut drei Jahren reichte ein ähnlicher Fall im westfälischen Barntrup zu einem Politikum im Landtag. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt, aber die SPD verlangte nun Antworten vom Landesinnenminister.
Die Rechtmäßigkeit der Tötung von verletzten oder kranken Tieren richtet sich unter Berücksichtigung des Einzelfalles. Die Polizeigesetze des Landes Nordrhein-Westfalen geben hierzu einen Leitfaden. Das Innenministerium sollte jedoch langsam mal für Klarheit sorgen, um den Beamtinnen und Beamten eine Rechtsunsicherheit zu nehmen.
Die Situation ähnelt der Geschichte von vor ein paar Jahren in Ostwestfalen, wo ebenfalls zwei Polizisten einen tödlich verletzten Tier mit einem Streifenwagen überrollt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt, aber nun fordern die SPD und die CDU einen Erlass für solche Fälle.
Ein Polizistin ist jetzt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Der Fall könnte zum politischen Streit über Tierwohl und Polizeibefugnisse in Nordrhein-Westfalen werden.
Ein skurriler Fall aus Kleve. Ein Strafverfolger beim Amtsgericht hat den Fall auf den Wertestand einer Klage gebracht. Die Strafbefehle hatten die Polizisten wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angekündigt. Der Richter hatte sich jedoch dem Strafbefehl entzogen und den Fall der Staatsanwaltschaft zurückverwiesen, damit weitere Ermittlungen vornehmen könnten.
Ein Tod durch Überfahrt mit Polizeistreifen ist kein Einzelfall. Vor gut drei Jahren reichte ein ähnlicher Fall im westfälischen Barntrup zu einem Politikum im Landtag. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt, aber die SPD verlangte nun Antworten vom Landesinnenminister.
Die Rechtmäßigkeit der Tötung von verletzten oder kranken Tieren richtet sich unter Berücksichtigung des Einzelfalles. Die Polizeigesetze des Landes Nordrhein-Westfalen geben hierzu einen Leitfaden. Das Innenministerium sollte jedoch langsam mal für Klarheit sorgen, um den Beamtinnen und Beamten eine Rechtsunsicherheit zu nehmen.
Die Situation ähnelt der Geschichte von vor ein paar Jahren in Ostwestfalen, wo ebenfalls zwei Polizisten einen tödlich verletzten Tier mit einem Streifenwagen überrollt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren nach Ermittlungen eingestellt, aber nun fordern die SPD und die CDU einen Erlass für solche Fälle.
Ein Polizistin ist jetzt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Der Fall könnte zum politischen Streit über Tierwohl und Polizeibefugnisse in Nordrhein-Westfalen werden.