Berliner Senat wird von Rechnungshof kritisiert
Der Rechnungshof in Berlin hat den Senat scharf kritisiert, weil er nicht nur bei der Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Cafés und Restaurants auf die Zuständigkeit der Bezirke verzichtet haben sollte. Die Regelung sei wirtschaftlich nicht nachhaltig gewesen.
Für Einzelhändler würde eine Gebühr von maximal 780 Euro pro Jahr für 20 Quadratmeter nicht ausreichen, um den Unternehmensüberleben zu sichern. Der Rechnungshof spricht hierfür von einem "nennenswerten Beitrag" und ist der Meinung, dass die Regelung dazu nicht geeignet war.
Doch fünf der zwölf Bezirke hatten 2024 trotzdem eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Dies hat zu einer Ungleichbehandlung der Geschäftstreibenden geführt. Die bezirklichen Einnahmen gingen 2024 aufgrund des Fehlens von Gebühren um 18 Millionen Euro zurück.
Der Rechnungshof warf dem Senat vor, die Zuständigkeit der Bezirke nicht ernst genommen zu haben und damit den Einzelhändlern eine unfaire Situation bereitet hat.
Der Rechnungshof in Berlin hat den Senat scharf kritisiert, weil er nicht nur bei der Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Cafés und Restaurants auf die Zuständigkeit der Bezirke verzichtet haben sollte. Die Regelung sei wirtschaftlich nicht nachhaltig gewesen.
Für Einzelhändler würde eine Gebühr von maximal 780 Euro pro Jahr für 20 Quadratmeter nicht ausreichen, um den Unternehmensüberleben zu sichern. Der Rechnungshof spricht hierfür von einem "nennenswerten Beitrag" und ist der Meinung, dass die Regelung dazu nicht geeignet war.
Doch fünf der zwölf Bezirke hatten 2024 trotzdem eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Dies hat zu einer Ungleichbehandlung der Geschäftstreibenden geführt. Die bezirklichen Einnahmen gingen 2024 aufgrund des Fehlens von Gebühren um 18 Millionen Euro zurück.
Der Rechnungshof warf dem Senat vor, die Zuständigkeit der Bezirke nicht ernst genommen zu haben und damit den Einzelhändlern eine unfaire Situation bereitet hat.