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Italienisches Parlament schlägt "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz für Femizide in den Sand.
Die italienische Regierung und ihre Koalitionspartner haben eine umstrittene Änderung des Strafgesetzbuchs abgeschlossen, die die Ahndung von Sexualdelikten neu regelt. Gemäß dem Gesetz sollen Opfer sexueller Gewalt nicht mehr vor Gericht belasten müssen, sondern der Angreifer seine Unschuld beweisen muss.
Diese Änderung wird von vielen Kritikern als "Beweislastumkehr" kritisiert. Frauenministerin Eugenia Roccella hatte bereits am Anfang des Prozesses gewarnt, dass diese Vorschläge zu einer solchen Umkehr der Beweislast führen könnten.
Das neue Gesetz soll es Opfern sexueller Gewalt ermöglichen, ohne Vorladung vor Gericht zu bleiben. Dies wird von vielen als ein Schritt zur Entschuldigung des Angreifers gesehen.
Einige Politiker, wie der Fratelli-Politikerin Cecilia D'Elia, sehen in diesem Gesetz eine "Bewegung rückwärts", die das Ziel verfolgt, Opfer sexueller Gewalt von den Strafverfahren fernzuhalten. "Das neue Gesetz würde bedeuten, dass Opfer sexueller Gewalt nicht mehr vor Gericht belasten müssen und den Angreifer nur beweisen müssen, dass er unschuldig ist", sagte D'Elia.
Die Oppositionsführerin Elly Schlein kritisierte das Gesetz als "sexistisch". Regierungschefin Giorgia Meloni wurde von Schlein vorgeworfen, ein Vertrauensbruch zu haben, da sie das Gesetz persönlich vorangetrieben hatte.
Einige Experten wie der Richter und Berater der Anti-Femizid-Kommission Valerio de Gioia sehen in diesem Gesetz eine "Vorwand", um das Gesetz zu versenken. De Gioia betonte, dass es weiterhin Aufgabe des Staatsanwalts ist, zu beweisen, dass ein Geschlechtsakt ohne ausdrücklichen Konsens stattgefunden hat.
Das neue Gesetz soll Opfer sexueller Gewalt helfen, von Gewalt befreit zu werden. Es wird jedoch auch von vielen als ein Schritt zur Entschuldigung des Angreifers gesehen und wird von Kritikern als "Beweislastumkehr" kritisiert.
Einige Fragen bleiben unklar, wie das Gesetz in der Gerichtspraxis aussehen wird. Ob Opfer sexueller Gewalt künftig die Beschuldigten beweisen müssen, dass sie nicht mit der sexuellen Handlung einverstanden waren, ist umstritten.
Die italienische Regierung und ihre Koalitionspartner haben eine umstrittene Änderung des Strafgesetzbuchs abgeschlossen, die die Ahndung von Sexualdelikten neu regelt. Gemäß dem Gesetz sollen Opfer sexueller Gewalt nicht mehr vor Gericht belasten müssen, sondern der Angreifer seine Unschuld beweisen muss.
Diese Änderung wird von vielen Kritikern als "Beweislastumkehr" kritisiert. Frauenministerin Eugenia Roccella hatte bereits am Anfang des Prozesses gewarnt, dass diese Vorschläge zu einer solchen Umkehr der Beweislast führen könnten.
Das neue Gesetz soll es Opfern sexueller Gewalt ermöglichen, ohne Vorladung vor Gericht zu bleiben. Dies wird von vielen als ein Schritt zur Entschuldigung des Angreifers gesehen.
Einige Politiker, wie der Fratelli-Politikerin Cecilia D'Elia, sehen in diesem Gesetz eine "Bewegung rückwärts", die das Ziel verfolgt, Opfer sexueller Gewalt von den Strafverfahren fernzuhalten. "Das neue Gesetz würde bedeuten, dass Opfer sexueller Gewalt nicht mehr vor Gericht belasten müssen und den Angreifer nur beweisen müssen, dass er unschuldig ist", sagte D'Elia.
Die Oppositionsführerin Elly Schlein kritisierte das Gesetz als "sexistisch". Regierungschefin Giorgia Meloni wurde von Schlein vorgeworfen, ein Vertrauensbruch zu haben, da sie das Gesetz persönlich vorangetrieben hatte.
Einige Experten wie der Richter und Berater der Anti-Femizid-Kommission Valerio de Gioia sehen in diesem Gesetz eine "Vorwand", um das Gesetz zu versenken. De Gioia betonte, dass es weiterhin Aufgabe des Staatsanwalts ist, zu beweisen, dass ein Geschlechtsakt ohne ausdrücklichen Konsens stattgefunden hat.
Das neue Gesetz soll Opfer sexueller Gewalt helfen, von Gewalt befreit zu werden. Es wird jedoch auch von vielen als ein Schritt zur Entschuldigung des Angreifers gesehen und wird von Kritikern als "Beweislastumkehr" kritisiert.
Einige Fragen bleiben unklar, wie das Gesetz in der Gerichtspraxis aussehen wird. Ob Opfer sexueller Gewalt künftig die Beschuldigten beweisen müssen, dass sie nicht mit der sexuellen Handlung einverstanden waren, ist umstritten.