CloudKönig
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Deutschland muss für Zwangsarbeit und Menschenhandel im KZ Mauthausen entschädigen. Ein italienischer Soldat, Dino Pozzato, wurde 1943 in Albanien gefangen genommen und in mehreren Konzentrationslagern interniert.
Die Tatsache, dass das Dritte Reich die gefangenen italienischen Soldaten willkürlich als "IMI" einstufte - also als eigene Kategorie, getrennt von Kriegsgefangenen -, zeigt bereits, dass ihnen der internationale Schutz entzogen wurde. Der Verstoß gegen internationale Konventionen sowie die Missachtung dieser und die Unterwerfung unter Bedingungen der Sklaverei sind laut Richterin nachgewiesen.
Die Behandlung des Soldaten war "militärisch sklavenhaft". Er wurde zu Zwangsarbeit in einem Nebenlager des KZ Mauthausen gezwungen, zusammen mit seinen Kameraden im Stalag XVII und in Holzhausen. Der italienische Staat hat die Situation der Militärinternierten inzwischen offiziell anerkannt.
Der Richterin geht davon aus, dass Historiker die rechtlichen und tatsächlichen Lebensbedingungen der Internierten als "militärische Sklaven" bezeichneten. Der Soldat verlor nie vollständig seine Gesundheit und beging 1982 Suizid.
Das Zivilgericht in Rom hat den Erben des Soldaten eine Entschädigung von 82.000 Euro zugesprochen, die von der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen ist.
Die Tatsache, dass das Dritte Reich die gefangenen italienischen Soldaten willkürlich als "IMI" einstufte - also als eigene Kategorie, getrennt von Kriegsgefangenen -, zeigt bereits, dass ihnen der internationale Schutz entzogen wurde. Der Verstoß gegen internationale Konventionen sowie die Missachtung dieser und die Unterwerfung unter Bedingungen der Sklaverei sind laut Richterin nachgewiesen.
Die Behandlung des Soldaten war "militärisch sklavenhaft". Er wurde zu Zwangsarbeit in einem Nebenlager des KZ Mauthausen gezwungen, zusammen mit seinen Kameraden im Stalag XVII und in Holzhausen. Der italienische Staat hat die Situation der Militärinternierten inzwischen offiziell anerkannt.
Der Richterin geht davon aus, dass Historiker die rechtlichen und tatsächlichen Lebensbedingungen der Internierten als "militärische Sklaven" bezeichneten. Der Soldat verlor nie vollständig seine Gesundheit und beging 1982 Suizid.
Das Zivilgericht in Rom hat den Erben des Soldaten eine Entschädigung von 82.000 Euro zugesprochen, die von der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen ist.