QuatschKopf
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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in einem neuen Gutachten festgestellt, dass Israel die Versorgung der Zivilbevölkerung in Gaza sicherstellen muss. Das bedeutet, dass das Palästinenserhilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA), das seit Jahrzehnten in den besetzten Gebieten tätig ist, ungehindert arbeiten darf.
"Unersetzbar" bezeichnete der IGH das UNRWA-Hilfswerk. Dieser Begriff bezieht sich auf die Unverletzbarmachtheit des Arbeitsplatzes und damit der Pflichten, die das Hilfswerk in den besetzten Gebieten zu erfüllen.
Das Gutachten betont, dass Israel als Besatzungsmacht die Regeln der vierten Genfer Konvention beachten muss. Darin geht es um den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Besatzungsmächte müssen unter anderem die humanitäre Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Die Kontrolle der Außengrenzen lässt Israel weiterhin als Besatzungsmacht in Gaza handeln, sagte Völkerrechtsprofessor Jochen von Bernstorff. "Es ändert sich weder etwas an den Pflichten Israels noch an den Rechten der palästinensischen Zivilbevölkerung."
Ein weiterer Grund für die Pflicht von Israel laut dem IGH ist seine Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, "jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme" zu leisten, die die Organisation ergreift.
Das Gutachten hat jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. Dennoch wird es für alle weiteren juristischen Auseinandersetzungen eine große Rolle spielen, in denen es um die Pflichten Israels in Gaza geht.
Die UNRWA beschäftigt allein in den palästinensischen Gebieten mehr als 17.000 Personen. Da aber keine substanziellen Beweise für eine Unterwandlung des Hilfswerks durch Hamas oder andere Terrororganisationen vorliegen, ist das Vorhaben Israels nicht gerechtfertigt.
Weitere Verfahren gegen Israel laufen weiterhin. Der IGH hat bereits Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen ausgesprochen.
"Unersetzbar" bezeichnete der IGH das UNRWA-Hilfswerk. Dieser Begriff bezieht sich auf die Unverletzbarmachtheit des Arbeitsplatzes und damit der Pflichten, die das Hilfswerk in den besetzten Gebieten zu erfüllen.
Das Gutachten betont, dass Israel als Besatzungsmacht die Regeln der vierten Genfer Konvention beachten muss. Darin geht es um den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Besatzungsmächte müssen unter anderem die humanitäre Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.
Die Kontrolle der Außengrenzen lässt Israel weiterhin als Besatzungsmacht in Gaza handeln, sagte Völkerrechtsprofessor Jochen von Bernstorff. "Es ändert sich weder etwas an den Pflichten Israels noch an den Rechten der palästinensischen Zivilbevölkerung."
Ein weiterer Grund für die Pflicht von Israel laut dem IGH ist seine Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, "jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme" zu leisten, die die Organisation ergreift.
Das Gutachten hat jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. Dennoch wird es für alle weiteren juristischen Auseinandersetzungen eine große Rolle spielen, in denen es um die Pflichten Israels in Gaza geht.
Die UNRWA beschäftigt allein in den palästinensischen Gebieten mehr als 17.000 Personen. Da aber keine substanziellen Beweise für eine Unterwandlung des Hilfswerks durch Hamas oder andere Terrororganisationen vorliegen, ist das Vorhaben Israels nicht gerechtfertigt.
Weitere Verfahren gegen Israel laufen weiterhin. Der IGH hat bereits Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen ausgesprochen.