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Innenminister Dobrindt verbot die islamistische Vereinigung Muslim Interaktiv. Die Polizeikräfte waren vor diesem Vorhaben aktiv, um Objekte in Hamburg, Berlin und Hessen zu durchsuchen. Der Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) stimmte der Ermittlung gegen die Organisation mit seiner vollständigen Unterstützung zu.
Dobrindt sprach von einer "verfassungsfeindlichen Grundhaltung", indem Muslim Interaktiv das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip in Frage stellt. Er erklärte, dass der Verein "Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie Muslim Interaktiv mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus angreifen."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sah in den drei Gruppen eine ideologische Nähe zur Islamisten-Gruppierung "Hizb ut-Tahrir". Diese Gruppe gilt seit 2003 in Deutschland als verboten. Die Organisationen rufen zu einer an einem archaischen Islam orientierten Lebensweise und zur Abkehr von der Mehrheitsgesellschaft auf.
Es sei den drei Vereinigungen nicht dem dschihadistischen Spektrum zuzurechnen, dass sie ihre politischen Ziele ohne Gewalt und Terrorismus verfolgen. Dennoch seien die Organisationen dringend verdächtig, die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie Muslim Interaktiv oder dessen Teilorganisationen zu sein.
Die Polizeikräfte waren mit den Ermittlungen an der Durchsuchung von Objekten in Hamburg, Berlin und Hessen aktiv. Die Ermittlungen folgten einer "jahrelangen und intensiven Arbeit" des Hamburger Verfassungsschutzes.
Dobrindt sprach von einer "verfassungsfeindlichen Grundhaltung", indem Muslim Interaktiv das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip in Frage stellt. Er erklärte, dass der Verein "Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie Muslim Interaktiv mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus angreifen."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sah in den drei Gruppen eine ideologische Nähe zur Islamisten-Gruppierung "Hizb ut-Tahrir". Diese Gruppe gilt seit 2003 in Deutschland als verboten. Die Organisationen rufen zu einer an einem archaischen Islam orientierten Lebensweise und zur Abkehr von der Mehrheitsgesellschaft auf.
Es sei den drei Vereinigungen nicht dem dschihadistischen Spektrum zuzurechnen, dass sie ihre politischen Ziele ohne Gewalt und Terrorismus verfolgen. Dennoch seien die Organisationen dringend verdächtig, die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie Muslim Interaktiv oder dessen Teilorganisationen zu sein.
Die Polizeikräfte waren mit den Ermittlungen an der Durchsuchung von Objekten in Hamburg, Berlin und Hessen aktiv. Die Ermittlungen folgten einer "jahrelangen und intensiven Arbeit" des Hamburger Verfassungsschutzes.