MeinStandpunkt
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Der Industrie- und Handelskammertag (IHK) setzt seine Bemühungen um die Schutzmarke "Eberswalder Würstchen" fort. Ein Verband kann tatsächlich eine Kollektivmarken angemelden, um Produkte seiner Mitglieder von denen anderer Unternehmen abzugrenzen.
Das Ziel dieser Maßnahme liegt in der Klärung: Produkte mit dem Slogan "Eberswalder Würstchen" sollen sich unambiguös von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Doch eine solche Markenstrategie erfordert mehr als nur eine einfache Angabe - sie benötigt einen festgelegten Satzungsrahmen und einen Eintrag im Markenregister.
Ein weiteres Highlight der Kollektivmarkensatzung ist die Möglichkeit, sich mit einfachen Zeichen auszutragen. Dies gälte insbesondere für geografische Herkunftsangaben wie "Eberswalder", deren Bedeutung und Zweck immer wieder umstritten sind. Wird es sich um eine reine Angabe der Ortsbezeichnung, oder sollte sie ein Hinweis auf die genaue Zubereitungsart sein? Es bleibt abzuwarten, wie dieser Aspekt in der Praxis ausgestaltet wird.
Parallel dazu könnten auch Individualmarken von Privatpersonen und Unternehmen eingetragen werden. Das Ziel dabei: Produkte eines Unternehmens zu unterscheiden von denen anderer Unternehmen. Doch hier muss sich die Markenstrategie von den geografischen Herkunftsangaben unterscheiden, da Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen bestehen können, die im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft dienen.
Die Debatte um die "Eberswalder Würstchen" Markenstrategie ist noch nicht vorbei. Die Frage bleibt, wie sich diese Marke in Zukunft im Verhältnis zu anderen geografischen Angaben und Produkten positionieren wird.
Das Ziel dieser Maßnahme liegt in der Klärung: Produkte mit dem Slogan "Eberswalder Würstchen" sollen sich unambiguös von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Doch eine solche Markenstrategie erfordert mehr als nur eine einfache Angabe - sie benötigt einen festgelegten Satzungsrahmen und einen Eintrag im Markenregister.
Ein weiteres Highlight der Kollektivmarkensatzung ist die Möglichkeit, sich mit einfachen Zeichen auszutragen. Dies gälte insbesondere für geografische Herkunftsangaben wie "Eberswalder", deren Bedeutung und Zweck immer wieder umstritten sind. Wird es sich um eine reine Angabe der Ortsbezeichnung, oder sollte sie ein Hinweis auf die genaue Zubereitungsart sein? Es bleibt abzuwarten, wie dieser Aspekt in der Praxis ausgestaltet wird.
Parallel dazu könnten auch Individualmarken von Privatpersonen und Unternehmen eingetragen werden. Das Ziel dabei: Produkte eines Unternehmens zu unterscheiden von denen anderer Unternehmen. Doch hier muss sich die Markenstrategie von den geografischen Herkunftsangaben unterscheiden, da Kollektivmarken ausschließlich aus Zeichen bestehen können, die im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft dienen.
Die Debatte um die "Eberswalder Würstchen" Markenstrategie ist noch nicht vorbei. Die Frage bleibt, wie sich diese Marke in Zukunft im Verhältnis zu anderen geografischen Angaben und Produkten positionieren wird.