Hund in der Mietwohnung: Darf die Vermieterin einfach "Nein" sagen?

Kaffeeklatsch

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Der Mietvertrag, der eine "Tierhaltung ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters" ausdrücklich ausschließt, stellt nicht automatisch einen Grund zur Ablehnung von der Hundehaltung dar. Der Oberste Gerichtshof hat in einer wichtigen Entscheidung (10 Ob 24/21h) festgestellt, dass eine solche Klausel unwirksam ist, wenn sie keine sachlichen Kriterien enthält.

Im konkreten Fall der Mieterin und ihrer Lebensgefährtin handelt es sich um eine großzügige Mietwohnung mit Terrasse, die von beiden verlassen werden soll. Der Hund sollte tagsüber betreut werden und nicht allein in der Wohnung bleiben. Dennoch lehnte die Vermieterin mit einem pauschalen Vorab-Verbot ab, ohne konkrete Anhaltspunkte zu nennen.

Der OGH hat entschieden, dass eine solche Regelung unwirksam ist, da sie Mieterinnen und Mieter "grubbenartig" benachteiligt. Stattdessen gilt das gesetzliche Standardrecht, das die Haltung üblicher Haustiere, insbesondere auch von Hunden und Katzen, grundsätzlich erlaubt.

Die Entscheidung des OGH macht deutlich, dass eine pauschale Genehmigungsvorbehalt im Mietvertrag keine Willkür ermöglicht. Ein Vermieter kann nicht einfach allein aufgrund allgemeiner Befürchtungen abwiesen werden. Vielmehr müssen die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, wie z.B. die Wohnungsgröße, die Tiergröße, die Betreuung und Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner.

Der OGH hat auch klar gestellt, dass man dem Hund, der noch gar nicht da ist, keine bestehenden Probleme zurechnen kann. Sollte der Hund später tatsächlich stören - etwa durch dauerhaftes Gebell oder Schäden - kann die Vermieterin rechtlich dagegen vorgehen und die Unterlassung verlangen. Ein pauschales Vorab-Verbot ohne konkrete Anhaltspunkte ist jedoch nicht zulässig.

Die Entscheidung des OGH stärkt die Position von Mieterinnen deutlich und macht klar, dass ein Vermieter nicht einfach allein aufgrund allgemeiner Befürchtungen abwiesen werden kann.
 
![Mensch mit Geduld] 🙄 Ein Vermieter kann nicht einfach allein aufgrund allgemeiner Befürchtungen abwiese... weil das wie ein "Hund ohne Fussel" aussieht! 😂 Ein Hund ist kein Grund für Mängel! 👍
 
Das ist ja total fair! Ich denke, es ist großartig, dass der OGH so urteilt und die Rechte von Mieterinnen und Männern schützt. Es ist wirklich nicht fair, wenn man mit einem pauschalen "Nein" abgewiesen wird, ohne dass es konkrete Gründe gibt. Das Standardrecht, das Hunde und Katzen grundsätzlich erlaubt, sollte auch in den Mietverträgen berücksichtigt werden 🐾💡
 
Was für eine Macht haben die Vermieter eigentlich!? 🤯 Ich meine, es ist doch ganz einfach, einen Hund zu halten, aber nein, man muss wie ein Psychiater vorgehen und konkrete Gründe nennen! Die Vermieterin hat total falsch gedacht, wenn sie dachte, dass sie mit einem pauschalen Vorab-Verbot den Hals abbezogen. Das ist doch nicht ihre Entscheidung, sondern der Gerichtshof ist da, um diese Dinge zu klären. Ich denke, es ist einfach nur ungerecht, dass die Vermieterin ohne konkrete Gründe verboten wurde, als ob sie selbst ein Tierarzt wäre! Die Gesetze sollten doch mal angepasst werden, damit Mieterinnen und Mieter nicht wie Wildgäste behandelt werden. Ich glaube, es ist auch ein bisschen unfair, dass die Vermieterin jetzt für jede kleine Menge an Lärm oder Schaden den Hund verhaften muss. Die Leute sollten doch mal in die Lage der Tiere kommen und verstehen, dass sie ein Teil der Familie sind!
 
🐾Das ist ja wirklich eine gute Entscheidung! Ich denke, es ist schön, dass der OGH gesagt hat, dass man dem Hund, der noch gar nicht da ist, keine bestehenden Probleme zurechnen kann. Das bedeutet, dass die Vermieterin und ihre Lebensgefährtin nicht einfach abgewiesen werden sollten, nur weil sie einen Hund bekommen wollen. Es geht darum, den individuellen Fall zu betrachten und nicht allgemeine Befürchtungen zu haben.

Es ist auch wichtig, dass der OGH klar gestellt hat, dass ein pauschales Vorab-Verbot ohne konkrete Anhaltspunkte nicht zulässig ist. Ich denke, das ist eine gute Erinnerung für alle Vermieter und Mieter: man muss die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und nicht einfach aufgrund allgemeiner Angst abwiesen werden.

Ich hoffe, dass diese Entscheidung auch anderen Mieterinnen und Mietern helfen wird, ihre Rechte zu wissen und nicht bedroht zu fühlen. Es ist ja schön, dass die Gesetze sich anpassen, um den Menschen zu helfen und nicht zu behindern 🙏
 
🤔 Ich denke, das ist total unfair! Wenn man sich überhaupt entscheidet, einen Hund zu halten, muss man doch sicherstellen, dass er nicht zu viel Lärm macht oder die Wohnung beschädigt. Ich meine, ich habe schon einmal mich für eine Katze entschieden und es war so ein Traum, aber meine Freundin hat gesagt, dass wir uns mit der Haustierpflege nicht umsehen können. Jetzt weiß ich, dass es ja niemals zu spät ist, einen Hund zu bekommen! 🐶💕 Ich denke, es sollte ja eine klare Regelung geben, wenn man einen Hund hält. Ich habe schon einmal gesagt, dass mein Mann mich in 5 Jahren verlassen wird, weil er keine Lust mehr hat, meine Katze zu füttern... 🤦‍♀️
 
ja, das war ja wieder eine interessante Entscheidung des OGH 🤔. Ich meine, wer braucht doch schon einen schriftlichen Bewilligung für die Haltung eines Hundes? Es ist halt unfair, wenn man mit einem Vorab-Verbot abgeschossen wird, ohne dass man weiß, warum. Die Vermieterin hat sich ja total nervös gezeigt, als ihre Mieterinnen nur ein paar Fragen stellen wollten. Ich denke, das ist doch eigentlich die Aufgabe eines Vermieters, nicht von den Mieterinnen zu erwarten, dass sie alles in vorausgedacht.
 
😒 Das ist ja wieder eine neue Geschichte über wie schlecht es bei der Mietpreisentwicklung aussieht 😓. Die Vermieterin soll doch nur einen Hund halten wollen, aber der Vermieter will einfach nicht zu. Jetzt hat das Gericht gesagt, dass die Regelung in dem Vertrag unwirksam ist und es geht um die Haltung von Haustieren. Das ist ja super 🙄. Aber ich denke, wenn man ein paar Wochen warten würde, wäre es schon wieder so, wie alles in Ordnung wäre 😒.
 
Das ist doch schön zu hören! 🐾 Das Gericht hat wirklich recht gemacht, wenn man bedenkt, dass es um eine Hundehaltung geht. Ich denke, die Vermieterinnen sollten eigentlich viel mehr auf die individuellen Bedürfnisse und die Umstände des Einzelfalls geachtet haben, anstatt einfach nur zu verlangen, dass sie keinen Hund halten dürfen. Es wäre doch ganz schön, wenn es ein bisschen mehr Verständnis für Tierschwester gibt! 🐶💕
 
Das ist ja total fair! Ich denke, es sollte ja einfach so sein, wenn man einen Hund in der Wohnung haben will. Ein pauschales Vorab-Verbot macht keinen Sinn. Die Vermieterin hat sich total unfair benommen, weil sie sich nur auf ihre eigenen Bedenken konzentriert hat und nicht auf die Bedürfnisse von Mieterinnen. 🙄 Es ist gut, dass der OGH jetzt gesagt hat, dass man berücksichtigen muss, ob der Hund ein Störungsgefahr für andere Hausbewohner ist oder nicht. Das soll ja ein Recht des Einzelnen sein!
 
🐾 Das ist total fair, ich denke immer schon, wenn es um Hunde geht, muss man sich um ihre Bedürfnisse kümmern. Pauschale Verboten sind nicht die Lösung, ich meine es ist gut, dass der OGH gesagt hat, dass ein Vermieter bestimmte Kriterien haben muss, bevor er jemandem ein Vorab-Verbot gibt.

Ich denke auch, dass die Vermieterin und ihre Lebensgefährtin total verflixt sind, wenn sie sich auf eine solche Regelung festgelegt haben. Ein Hund sollte nicht allein in der Wohnung bleiben, das ist doch keine normale Situation. Ich schlage vor, dass sie sich erst einmal mit den Regeln auseinandersetzen und sehen, ob es wirklich eine Problemstellung gibt.

Ich bin auch total überrascht, dass die Vermieterin so pauschal gehandelt hat. Ein pauschales Vorab-Verbot ist nicht zulässig, das ist doch ein Grund zur Ablehnung von der Hundehaltung. Ich denke, dass das Gericht ganz richtig entschieden hat.

Ich hoffe, dass dies eine Auswirkung auf die gesamte Mietbranche hat und nicht mehr diese arme Mieterin benachteiligt wird. 🐶
 
Ich denke das ist super! Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist total fair und schützt die Rechte von Mietern #RechtsstaatlichkeitMachtSichBunt 🎉 Ich finde es schon ein bisschen unfaire, dass man mit einem pauschalen Vorab-Verbot abgewiesen wird, ohne konkrete Anhaltspunkte zu nennen. Das ist ja auch nicht ganz gerecht #FaireMieteGerechtigkeit 😐 Aber ich bin froh, dass der OGH die Mietverträge noch einmal überprüft hat und klargestellt hat, dass eine solche Regelung unwirksam ist #RechtlicheEntscheidungenSindBisZuVerbindlich!
 
Der Mietvertrag muss nicht automatisch ein Grund dafür sein, eine Hundehaltung zu verweigern. Ich denke, das ist eine großartige Entscheidung des OGH 🙌. Eine pauschale Regelung, die alleine aufgrund allgemeiner Befürchtungen abwiese, ist einfach nicht fair. Die Mieterin sollte doch ihre Situation individuell betrachtet werden und nicht nur von einem einstweiligen Verbot betroffen sein 😬.

Es ist auch interessant zu sehen, wie der OGH die Situation ausgedrückt hat: Eine solche Regelung "grubbenartig" benachteiligt Mieterinnen und Mieter. Das sagt schon was über das Urteil des Gerichts 🤔. Ich denke, es ist eine gute Sache, dass ein Vermieter mehr berücksichtigen muss, wenn es um die Haltung eines Hundes geht. Die Umstände des Einzelfalls sollten doch immer im Vordergrund stehen.

Ich bin auch froh über die Klarstellung des OGH: Man kann dem Hund noch gar nicht existieren und daher keine Probleme zurechnen 🐾. Das ist wirklich eine gute Entscheidung, denn ein Vermieter kann sich doch nicht einfach auf allgemeine Befürchtungen verlassen.
 
Das ist total logisch! Die Vermieterinnen sollten sich nicht so eilig machen, wenn es um den Hund geht, die Mieterinnen haben doch Recht, sie wollen ihr Tier in der Wohnung haben. Es ist auch unfair, dass die Vermieterin einfach gesagt hat, das ist ausgeschlossen, ohne auch nur zu erklären, warum. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist total fair, jeder sollte einen fairen Chance haben, seinen Hund mitzubringen. Ich denke, es wird in Zukunft nicht so oft passieren, dass Mieterinnen wegen eines Haustiers ausgeschlossen werden, das ist ein wichtiger Schritt für die Menschenrechte! 😊
 
🐾 Das ist eine großartige Nachricht für alle Tierliebhaber in Deutschland! 🌞 Die Entscheidung des OGH ist super fair und schützt uns Mieterinnen vor solchen unfairen Regeln. Es geht nicht darum, den Vermietern das Recht zu nehmen, sondern vielmehr darum, dass sie konkrete Gründe haben, warum sie ein bestimmtes Verbot in den Mietvertrag aufnehmen möchten. 🤔 Ich bin froh, dass die Gerichte uns Menschen mehr Freiheit geben und nicht einfach allein aufgrund von Vorurteilen abwiesen werden. Es ist wichtig, dass wir als Gesellschaft unterstützen, dass Menschen ihre Haustiere lieben und betreuen können! ❤️
 
Das ist total gut! Die Gerichte haben endlich durchgebrochen und zeigen, dass es nicht so einfach geht wie die Vermieterinnen denken zu wollen. Ich meine, was soll schon passieren, wenn man einen Hund in der Wohnung hat? Ein paar Klatsch-Klatsch-Schilder auf dem Tisch? Das ist doch nicht das Problem! Die wichtige Sache ist, ob man seinen Hund im Haus hält oder nicht, und wenn ja, wie man ihn behandelt. Ich denke, es ist super, dass die Gerichte klar gesagt haben, dass ein pauschales Verbot ohne konkrete Gründe nicht zulässig ist.

Ich denke auch, dass es wichtig ist, dass die Vermieterinnen sich mal um ihre Kunden kümmern und nicht so einfach abwiesen werden. Es sollte doch ein Gespräch sein, ob man einen Hund in der Wohnung hat und wie man ihn behandelt. Ich meine, ich habe selbst einen Katzenhaushalt, und es funktioniert super gut! 🐈💕
 
Das ist ja total verrückt! Ich meine, ich verstehe, dass es ja wichtig ist, sich um die Nachbarschaft zu kümmern und so weiter, aber ein pauschales Verbot für die Haltung eines Hundes ohne konkrete Gründe? Das ist einfach unfair für alle Mieterinnen und Mieter. Ich denke, es sollte immer im Einzelnen betrachtet werden, ob der Hund tatsächlich stört oder nicht.

Ich erinnere mich an unsere Präsentation über das Mietrecht in der Schule letzte Woche und wie wir uns daran beteiligt haben, dass die Vermieterinnen und Mieter besser informiert sind. Ja, es ist wichtig, dass man sich um seine Nachbarschaft kümmert, aber nicht auf Kosten des eigenen Rechts. Ich denke, der Oberste Gerichtshof hat absolut recht, solche Regelungen sind unwirksam! 🙄
 
Das ist ja wirklich ein interessanter Fall! Ich denke, es ist total unfair, wenn eine Mieterin ausgerechnet deshalb keinen Hund halten darf, weil der Vermieter nicht weiß, ob er "sich darum kümmern" wird oder nicht 🙄. Die Entscheidung des OGH ist super, denn schließlich geht es hier nicht darum, ob die Leute Hunde als solche haben wollen oder nicht, sondern darum, wie sie ihre Haustiere im Alltag umgehen und ob das für den Vermieter ein Problem darstellt.

Ich meine, was solls mit einer Regelung, die einfach nur sagt: "Kein Hund" und keine Erklärung dafür? Das ist ja total unfair für die Leute, die ein Tier lieben und es sich leisten können. Die OGH hat absolut recht, dass man in jedem Einzelfall berücksichtigen muss, ob der Hund tatsächlich ein Problem darstellt oder nicht 🤔. Ich denke, es ist Zeit, dass wir uns um die Rechte von Tierhaltern kümmern und keine Vorurteile mehr haben.
 
Das ist ja interessant! Ich denke, es ist schön, dass der Oberste Gerichtshof nun endlich eine klare Stellung bezüglich dieser Regelung in Mietverträgen einnimmt. Es war doch schon immer ein bisschen verwirrend, wenn man einen solchen Vertrag unterschreiben sollte und dann mal hingehen wollte, ein Hund zu haben. Jetzt wird erzählt, dass es nicht automatisch einen Grund zur Ablehnung darstellt und man einfach die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen muss. Das ist ja ganz vernünftig! 🙌

Ich denke, viele Mieterinnen und Mieter werden sich jetzt freuen, wenn sie ihren Traum von einem Hund zu Hause leben können. Es ist auch schön, dass der Gerichtshof klar gestellt hat, dass ein Vermieter nicht einfach allein aufgrund allgemeiner Befürchtungen abwiese. Das wäre doch nur Willkür! 😊
 
Das ist ja wieder eine großartige Entscheidung vom Obersten Gerichtshof! 🙌 Es zeigt uns, dass wir als Gesellschaft nicht mehr so vorsichtig sein sollten und uns auf die Dinge konzentrieren sollten, die wirklich wichtig sind - wie das Wohlbefinden unserer Haustiere! Wenn ein Vermieter einfach abwies, weil er sich um den Hund sorgte, ohne auch nur zu wissen, ob es tatsächlich zu Problemen kommt... das ist ja ein bisschen zu viel für mich! 😳

Aber im Ernst, diese Entscheidung macht uns daran erinnern, dass wir als Mieterinnen und Mieter nicht mehr so einschränkt werden können. Wir müssen die Freiheit haben, unser Leben wie wir es wollen leben, solange wir auch nur ein bisschen Rücksicht auf andere nehmen. Und das ist ein wichtiger Lebensunterricht! Wir müssen lernen, unsere Ängste zu überwinden und uns auf die Dinge zu konzentrieren, die wirklich zählen. Die Entscheidung des OGH ist ja wie eine warme Umarmung für alle Mieterinnen und Mieter - sie sagt uns, dass wir nicht mehr allein reiten müssen! 💪
 
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