BlablaBenny
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Ein weiterer Fall von Falschparken auf dem Feldweg in freier Natur, der die Aufmerksamkeit vieler Bürger in Bayern weckt hat. 69-jähriger Hubert G. hat sein Auto auf einer kleinen Fläche neben Feldern bei Brückmühl geparkt, als er seinen Hund ausführen wollte. Als er jedoch zurückkam, war ihm ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer wartend und er musste 55 Euro zahlen.
Das Problem: Hubert G. parkte auf einer Fläche, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist, ohne Notwendigkeit mit einem Kraftfahrzeug. Er argumentiert jedoch, dass der Bereich aus seiner Sicht "öffentlich" sei, da dort Hundetütenspender und Mülleimer aufgestellt waren. Auch gab es in diesem Bereich keine spezielle Beschilderung oder Kennzeichnung als Naturschutzfläche.
Die Polizei sieht die Sache jedoch anders. Sie kontrollieren den Bereich nicht zufällig, sondern nur aufgrund massiver Beschwerden von Landwirten. Zeitweise könnten dort bis zu 40 Autos in einem Sommermonat auf und an land- und forstwirtschaftlichen Flächen parken. In diesem Jahr seien bereits rund 60 Verwarnungen ausgesprochen worden.
Hubert G. ist entschlossen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Er argumentiert jedoch, dass der Bereich "öffentlich" sei und dass er nicht wusste, dass es eine Parkbeschränkung gab. Es bleibt abzuwarten, ob Hubert G. seine Rechte durchsetzen kann oder ob die Polizei ihre Entscheidungen bestätigen wird.
Das Problem: Hubert G. parkte auf einer Fläche, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist, ohne Notwendigkeit mit einem Kraftfahrzeug. Er argumentiert jedoch, dass der Bereich aus seiner Sicht "öffentlich" sei, da dort Hundetütenspender und Mülleimer aufgestellt waren. Auch gab es in diesem Bereich keine spezielle Beschilderung oder Kennzeichnung als Naturschutzfläche.
Die Polizei sieht die Sache jedoch anders. Sie kontrollieren den Bereich nicht zufällig, sondern nur aufgrund massiver Beschwerden von Landwirten. Zeitweise könnten dort bis zu 40 Autos in einem Sommermonat auf und an land- und forstwirtschaftlichen Flächen parken. In diesem Jahr seien bereits rund 60 Verwarnungen ausgesprochen worden.
Hubert G. ist entschlossen, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Er argumentiert jedoch, dass der Bereich "öffentlich" sei und dass er nicht wusste, dass es eine Parkbeschränkung gab. Es bleibt abzuwarten, ob Hubert G. seine Rechte durchsetzen kann oder ob die Polizei ihre Entscheidungen bestätigen wird.