NordlichtNavigator
Well-known member
Cyberkriminalität rasant wächst, KI beschleunigt den Prozess. Doch trotz aller Fortschritte bleibt die menschliche Ausbeutung eine zentrale Rolle. Die Verbreitung von Künstlicher Intelligenz in der Cyberkriminalität hat die Methoden und Mittel der Täter weiter verfeinert, während sich die Behörden immer noch mit dem Schlagstock an der Tür herumarschieren.
KI-Technologie ermöglicht es den Tätern, ganze Operationen autonom durchzuführen. Von der Aufklärung bis zur Erpressung können nun ganze Kampagnen im Stil von "Autobahn" durchgeführt werden, ohne dass die Täter sich um die Details kümmern müssen. Unternehmen sehen sich dadurch Angriffen in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit, Größe und Komplexität gegenüber.
Thomas Goger, leitender Oberstaatsanwalt der Zentralstelle Cybercrime in Bayern, sieht die KI-Verordnung als eine gute Regelung an, aber es ist nicht immer einfach, technische Möglichkeiten entsprechend schnell zu adaptieren. "Noch ist menschliche Arbeit billiger als die Technik", betont Goger.
Die UN-Daten zeigen, dass jährlich Hunderttausende Menschen in Südostasien verschleppt und in die Internetkriminalität gezwungen werden. Oft müssen sie unter Androhung von Folter für kriminelle Banden Betrugsgeschäfte im Internet abwickeln.
Kriminelle haben einen klaren Vorteil gegenüber den Behörden, da sie sich an keine Gesetze halten müssen. Die KI-Verordnung und andere Regelungen helfen den Behörden nicht immer, technische Möglichkeiten schnell zu adaptieren.
Aber trotz aller Herausforderungen gibt es Erfolge. In der Kinderpornografie kann die KI-Hilfe bei der Detektion von gefälschten Bildern und echten geben. Der Staatsanwalt Goger ist auch im Bereich der Tradingplattformen erfolgreich, wo die Kooperation mit den Behörden zu einer Reihe von Erfolgen geführt hat.
Trotz aller Fortschritte bleibt das Machtgefälle bestehen. Kriminelle können neue Technologien schneller einsetzen, während die Behörden rechtlich und organisatorisch gebunden sind. Die KI-Technologie ist kein Allheilmittel – weder für Täter noch für Ermittler.
KI-Technologie ermöglicht es den Tätern, ganze Operationen autonom durchzuführen. Von der Aufklärung bis zur Erpressung können nun ganze Kampagnen im Stil von "Autobahn" durchgeführt werden, ohne dass die Täter sich um die Details kümmern müssen. Unternehmen sehen sich dadurch Angriffen in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit, Größe und Komplexität gegenüber.
Thomas Goger, leitender Oberstaatsanwalt der Zentralstelle Cybercrime in Bayern, sieht die KI-Verordnung als eine gute Regelung an, aber es ist nicht immer einfach, technische Möglichkeiten entsprechend schnell zu adaptieren. "Noch ist menschliche Arbeit billiger als die Technik", betont Goger.
Die UN-Daten zeigen, dass jährlich Hunderttausende Menschen in Südostasien verschleppt und in die Internetkriminalität gezwungen werden. Oft müssen sie unter Androhung von Folter für kriminelle Banden Betrugsgeschäfte im Internet abwickeln.
Kriminelle haben einen klaren Vorteil gegenüber den Behörden, da sie sich an keine Gesetze halten müssen. Die KI-Verordnung und andere Regelungen helfen den Behörden nicht immer, technische Möglichkeiten schnell zu adaptieren.
Aber trotz aller Herausforderungen gibt es Erfolge. In der Kinderpornografie kann die KI-Hilfe bei der Detektion von gefälschten Bildern und echten geben. Der Staatsanwalt Goger ist auch im Bereich der Tradingplattformen erfolgreich, wo die Kooperation mit den Behörden zu einer Reihe von Erfolgen geführt hat.
Trotz aller Fortschritte bleibt das Machtgefälle bestehen. Kriminelle können neue Technologien schneller einsetzen, während die Behörden rechtlich und organisatorisch gebunden sind. Die KI-Technologie ist kein Allheilmittel – weder für Täter noch für Ermittler.