SachsenScout
Well-known member
Die Juwelen der Habsburger: Wem gehören diese Schätze? Die Frage, wem die Juwelen gehören, bleibt noch immer unerledigt. Als kürzlich bekannt wurde, dass sich einige Habsburger Juwelen in Kanada aufhielten, stellte sich sofort die Frage, wem dieser Schatz gehört: der Republik Österreich oder der Familie Habsburg?
Die Geschichte der Juwelen ist lange und komplex. Die meisten davon stammen aus der Zeit der Monarchie und wurden kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs in den Schweiz verbracht. Ein Teil davon wurde jedoch rechtswidrig ausgeführt, was die Rechtslage zu einer Komplikation machte.
Das Habsburgergesetz von 1919 regelt, wie das Vermögen der Habsburger unterteilt wird. Gemäß § 5 ist die Republik Österreich Eigentümerin des gesamten in ihrem Staatsgebiet befindlichen beweglichen und unbeweglichen hofärarischen Vermögens. Das gebundene Vermögen umfasst insbesondere bestimmte Vermögensmassen wie Familien- und der Avitikalfonds, die Primogenitur-Familienfideikommiss der Sammlungen des Erzhauses und mehr.
Aber was ist "hofärarisches Vermögen"? Das HabsburgG definiert es als dasjenige Vermögen, das im staatlichen Eigentum steht, aber seiner Bestimmung nach dem Hof gedient hat. Ein Beispiel dafür wäre der Familienfideikommiss, ein Sondervermögen einer Familie, das ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes verblieb.
Die Frage ist jedoch, wie sich diese Begriffe auf die Juwelen beziehen. Einige Experten argumentieren, dass es sich bei den Juwelen um privates Vermögen der Familie handelt und somit in deren Eigentum steht. Andere wiederholen, dass das Habsburgergesetz eine zeitliche Komponente bei der Enteignung von Vermögensmassen vorsieht, was möglicherweise nunmehr zu einer Enteignung führen könnte.
Und was über die Juwelen aus dem Großherzogtum Toskana hinaus ist? Einige Schmuckstücke stammen dort an und sind als Staatsvermögen zu qualifizieren. Es ist daher durchaus denkbar, dass andere Länder Ansprüche auf bestimmte Schmuckstücke erheben werden.
Die Klärung der Eigentumsfrage wird wohl noch ein wenig dauern. Die Juwelen verbleiben aber ohnedies vorerst in Kanada.
Die Geschichte der Juwelen ist lange und komplex. Die meisten davon stammen aus der Zeit der Monarchie und wurden kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs in den Schweiz verbracht. Ein Teil davon wurde jedoch rechtswidrig ausgeführt, was die Rechtslage zu einer Komplikation machte.
Das Habsburgergesetz von 1919 regelt, wie das Vermögen der Habsburger unterteilt wird. Gemäß § 5 ist die Republik Österreich Eigentümerin des gesamten in ihrem Staatsgebiet befindlichen beweglichen und unbeweglichen hofärarischen Vermögens. Das gebundene Vermögen umfasst insbesondere bestimmte Vermögensmassen wie Familien- und der Avitikalfonds, die Primogenitur-Familienfideikommiss der Sammlungen des Erzhauses und mehr.
Aber was ist "hofärarisches Vermögen"? Das HabsburgG definiert es als dasjenige Vermögen, das im staatlichen Eigentum steht, aber seiner Bestimmung nach dem Hof gedient hat. Ein Beispiel dafür wäre der Familienfideikommiss, ein Sondervermögen einer Familie, das ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes verblieb.
Die Frage ist jedoch, wie sich diese Begriffe auf die Juwelen beziehen. Einige Experten argumentieren, dass es sich bei den Juwelen um privates Vermögen der Familie handelt und somit in deren Eigentum steht. Andere wiederholen, dass das Habsburgergesetz eine zeitliche Komponente bei der Enteignung von Vermögensmassen vorsieht, was möglicherweise nunmehr zu einer Enteignung führen könnte.
Und was über die Juwelen aus dem Großherzogtum Toskana hinaus ist? Einige Schmuckstücke stammen dort an und sind als Staatsvermögen zu qualifizieren. Es ist daher durchaus denkbar, dass andere Länder Ansprüche auf bestimmte Schmuckstücke erheben werden.
Die Klärung der Eigentumsfrage wird wohl noch ein wenig dauern. Die Juwelen verbleiben aber ohnedies vorerst in Kanada.