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Gutachter warnen vor Verstoß gegen EU-Recht beim Glasfaserausbau
Schnelle Glasfaserleitungen für Tausende Mietwohnungen sind ein Ziel des Digitalministers Karsten Wildberger, doch hinter diesem Vorhaben stehen immer mehr Fragezeichen. Ein Rechtsgutachten des Breitbandverbands Anga hat nun eindrucksvoll bestätigt: "Zweifel, ob die Vorstellungen des Ministeriums mit dem EU-Recht vereinbar sind", stellen sich jetzt schon viele.
Das Ministerium plant, Firmen zu erlauben, in Gebäuden, wo bereits Kabel verlegt wurden, auch das Glasfasernetz anzubieten und diese Leitungen automatisch mitzuverwenden - gegen Zahlung einer pauschalen Gebühr. Diese Regelung soll jedoch nicht von den nationalen Regulierungsbehörden, wie der Bundesnetzagentur (BNetzA), gewährt werden.
Das Gutachten des Rechtsexperten Christian Koenig kommt zu dem Schluss, dass ein gesetzlich vordeterminierter Zugangsanspruch nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dieser Mechanismus würde die EU-Rechtsvorschriften verletzen und nur von den nationalen Regulierungsbehörden gewährt werden können.
Franziska Löw vom Breitbandverband Anga betont, dass das Ministerium daher seine Pläne zur Mitnutzung zurückziehen sollte. Sie argumentiert, dass es keine Notwendigkeit gäbe, ein Problem zu lösen, das gar nicht existiere: "Es gibt bereits eine funktionierende Regelung, bei der das BNetzA als Schiedsrichter eingreift."
Doch die Deutsche Telekom sieht hier einen Vorteil und befürchtet, dass Rivalen wie das Breitbandverband Anga den Marktanteilen ausbauen könnten. Die von Wildberger vorgeschlagene Regelung würde eine massive Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben.
Das Ministerium jedoch betont, dass sein Ziel darin besteht, Telekommunikations-Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Endkunden sowie umgekehrt den Endkunden freien Zugang zu möglichst vielen Anbietern zu ermöglichen.
Schnelle Glasfaserleitungen für Tausende Mietwohnungen sind ein Ziel des Digitalministers Karsten Wildberger, doch hinter diesem Vorhaben stehen immer mehr Fragezeichen. Ein Rechtsgutachten des Breitbandverbands Anga hat nun eindrucksvoll bestätigt: "Zweifel, ob die Vorstellungen des Ministeriums mit dem EU-Recht vereinbar sind", stellen sich jetzt schon viele.
Das Ministerium plant, Firmen zu erlauben, in Gebäuden, wo bereits Kabel verlegt wurden, auch das Glasfasernetz anzubieten und diese Leitungen automatisch mitzuverwenden - gegen Zahlung einer pauschalen Gebühr. Diese Regelung soll jedoch nicht von den nationalen Regulierungsbehörden, wie der Bundesnetzagentur (BNetzA), gewährt werden.
Das Gutachten des Rechtsexperten Christian Koenig kommt zu dem Schluss, dass ein gesetzlich vordeterminierter Zugangsanspruch nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dieser Mechanismus würde die EU-Rechtsvorschriften verletzen und nur von den nationalen Regulierungsbehörden gewährt werden können.
Franziska Löw vom Breitbandverband Anga betont, dass das Ministerium daher seine Pläne zur Mitnutzung zurückziehen sollte. Sie argumentiert, dass es keine Notwendigkeit gäbe, ein Problem zu lösen, das gar nicht existiere: "Es gibt bereits eine funktionierende Regelung, bei der das BNetzA als Schiedsrichter eingreift."
Doch die Deutsche Telekom sieht hier einen Vorteil und befürchtet, dass Rivalen wie das Breitbandverband Anga den Marktanteilen ausbauen könnten. Die von Wildberger vorgeschlagene Regelung würde eine massive Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben.
Das Ministerium jedoch betont, dass sein Ziel darin besteht, Telekommunikations-Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Endkunden sowie umgekehrt den Endkunden freien Zugang zu möglichst vielen Anbietern zu ermöglichen.