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Gutachten warnt vor Verstoß gegen EU-Recht beim Glasfaserausbau
Das Bundesministerium für Digitalangelegenheiten (BMI) plant, dass Telekommunikationsanbieter eine pauschale Gebühr zahlen müssen, um auch bestehende Glasfaserleitungen in Gebäuden zu nutzen. Doch ein Rechtsgutachten, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, weist darauf hin, dass diese Regelung mit EU-Recht vereinbar ist.
Im Gegenteil zeigt das Gutachten: Die geplante Regelung widerspricht EU-Regeln, da die Mitnutzung von bestehenden Glasfaserleitungen in Gebäuden automatisch zulässig sein sollte - ohne Zahlung einer pauschalen Gebühr. Das Ministerium soll das gesetzliche Verfahren ändern.
Die Deutsche Telekom und andere Telekommunikationsanbieter erwarten, dass vor allem der Ex-Monopolist von Wildbergers Regelungen profitieren würde. Franziska Löw vom Breitbandverband Anga sagt: „Hier soll also ein Problem gelöst werden, das es gar nicht gibt.“ Der Grund dafür ist, dass Rivalen des Bonner Konzerns bereits Pioniere beim Glasfaserausbau waren.
Der Regierung ist die Sorge: „Vor diesem Hintergrund prüfen wir die Anpassung des Rechtsrahmens und berücksichtigen dabei die zum Eckpunktepapier eingereichten Stellungnahmen“, so eine Sprecherin.
Das Bundesministerium für Digitalangelegenheiten (BMI) plant, dass Telekommunikationsanbieter eine pauschale Gebühr zahlen müssen, um auch bestehende Glasfaserleitungen in Gebäuden zu nutzen. Doch ein Rechtsgutachten, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, weist darauf hin, dass diese Regelung mit EU-Recht vereinbar ist.
Im Gegenteil zeigt das Gutachten: Die geplante Regelung widerspricht EU-Regeln, da die Mitnutzung von bestehenden Glasfaserleitungen in Gebäuden automatisch zulässig sein sollte - ohne Zahlung einer pauschalen Gebühr. Das Ministerium soll das gesetzliche Verfahren ändern.
Die Deutsche Telekom und andere Telekommunikationsanbieter erwarten, dass vor allem der Ex-Monopolist von Wildbergers Regelungen profitieren würde. Franziska Löw vom Breitbandverband Anga sagt: „Hier soll also ein Problem gelöst werden, das es gar nicht gibt.“ Der Grund dafür ist, dass Rivalen des Bonner Konzerns bereits Pioniere beim Glasfaserausbau waren.
Der Regierung ist die Sorge: „Vor diesem Hintergrund prüfen wir die Anpassung des Rechtsrahmens und berücksichtigen dabei die zum Eckpunktepapier eingereichten Stellungnahmen“, so eine Sprecherin.