KlartextKlaus
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Bundesregierung will sichere Herkunftsstaaten ohne Zustimmung des Parlaments eingestufen, die Grünen klagen dagegen vor. Die Grüne-Fraktion in der Bundestagsvertretung möchte in Karlsruhe die Rechtmäßigkeit der von der Bundesregierung geplanten Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten per Verordnung überprüfen lassen.
Die Entscheidung, Staaten wie Algerien, Indien oder Marokko neu als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, hat bereits im Dezember vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesregierung wäre jedoch das Recht genommen, diese Einstufungen ohne die Zustimmung des gesamten Parlaments durchzusetzen. Dies würde laut Grünen das Grundgesetz verletzen, insbesondere den Asyl-Artikel.
Die Grüne-Fraktion sieht in diesem Vorhaben eine "Selbstverwirklichung der Bundesregierung". Das Bundesministerium für die Änderungen des Bundesrechts sehe dies nicht so. Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sei kein Verwaltungsakt, sondern ein Eingriff in individuelle Schutzrechte.
Der Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, klagt nun dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie argumentiert, dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung nicht einfach vom Bundesministerium für Änderungen am Bundestag überprüft werden kann. Die Bundesregierung möchte nur allein durch eine Verordnung entscheiden können und soll das Grundgesetz verletzen.
Die Entscheidung, Staaten wie Algerien, Indien oder Marokko neu als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, hat bereits im Dezember vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesregierung wäre jedoch das Recht genommen, diese Einstufungen ohne die Zustimmung des gesamten Parlaments durchzusetzen. Dies würde laut Grünen das Grundgesetz verletzen, insbesondere den Asyl-Artikel.
Die Grüne-Fraktion sieht in diesem Vorhaben eine "Selbstverwirklichung der Bundesregierung". Das Bundesministerium für die Änderungen des Bundesrechts sehe dies nicht so. Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sei kein Verwaltungsakt, sondern ein Eingriff in individuelle Schutzrechte.
Der Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, klagt nun dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie argumentiert, dass die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung nicht einfach vom Bundesministerium für Änderungen am Bundestag überprüft werden kann. Die Bundesregierung möchte nur allein durch eine Verordnung entscheiden können und soll das Grundgesetz verletzen.