Der National Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen - mehr Rhetorik, weniger Verpflichtungen. Der von der Regierung vorgestellte Plan ist eindeutig ambitioniert und enthält viele klare Ziele und eine detaillierte Zeitplanung. Doch trotz all dieser positiven Aspekte bleibt das Problem: Es bleibt nur ein Plan. Was fehlt hierbei sind konkrete Verpflichtungen und Maßnahmen, die tatsächlich etwas bewegen würden.
Die Regierung verspricht viel: Eine "Stärkung" der Weiterbildung für Richterinnen im Rahmen ihrer Fortbildungsverpflichtungen ist ein Beispiel dafür. Doch was genau bedeutet das? Welche konkreten Schritte werden ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Richterinnen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen? Die Antwort ist einfach: Nichts.
Positiv daran sind klare Zuständigkeiten in den verschiedenen Ministerien und eine Zeitplanung. Doch was zählt, ist nicht die planvolle Struktur, sondern die tatsächliche Umsetzung. Und hier ist es leider zu locker. Das kostenlose Workshopangebot für alle Schultypen zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Geschlechterverhältnissen ist ein Beispiel dafür, wie man "Angebote" macht, ohne wirklich nachhaltige Veränderungen zu erreichen.
Die Regierung muss sich bewusst machen, dass Gewaltschutz nicht nur um politische Abkommensfindung geht, sondern auch darum, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die vielen Jahre der großen Koalition haben uns leider viele Kompromisse abgerungen, doch wenn es um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt geht, können wir uns diese Kompromisse nicht mehr leisten.
Die "Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts" ist ein Beispiel dafür, wie man versucht, etwas zu tun. Doch um wirklich eine gelungene Gleichstellungspolitik zu erreichen, ist es noch lange nicht genug getan. Die Regierung muss sich entscheiden: Soll sie mehr tun oder soll sie weiterhin auf die gleiche Faust schlagen und hoffen, dass etwas passiert?
Die Regierung verspricht viel: Eine "Stärkung" der Weiterbildung für Richterinnen im Rahmen ihrer Fortbildungsverpflichtungen ist ein Beispiel dafür. Doch was genau bedeutet das? Welche konkreten Schritte werden ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Richterinnen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen? Die Antwort ist einfach: Nichts.
Positiv daran sind klare Zuständigkeiten in den verschiedenen Ministerien und eine Zeitplanung. Doch was zählt, ist nicht die planvolle Struktur, sondern die tatsächliche Umsetzung. Und hier ist es leider zu locker. Das kostenlose Workshopangebot für alle Schultypen zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Geschlechterverhältnissen ist ein Beispiel dafür, wie man "Angebote" macht, ohne wirklich nachhaltige Veränderungen zu erreichen.
Die Regierung muss sich bewusst machen, dass Gewaltschutz nicht nur um politische Abkommensfindung geht, sondern auch darum, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die vielen Jahre der großen Koalition haben uns leider viele Kompromisse abgerungen, doch wenn es um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt geht, können wir uns diese Kompromisse nicht mehr leisten.
Die "Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts" ist ein Beispiel dafür, wie man versucht, etwas zu tun. Doch um wirklich eine gelungene Gleichstellungspolitik zu erreichen, ist es noch lange nicht genug getan. Die Regierung muss sich entscheiden: Soll sie mehr tun oder soll sie weiterhin auf die gleiche Faust schlagen und hoffen, dass etwas passiert?