Ein Vorarlberger Familienpaar war fest entschlossen, Weihnachten in Indien zu verbringen und ihren Urlaub mit der Familie vor Ort zu genießen. Die Kinder sollten jedoch nicht länger als ursprünglich geplant 16 Tage in der Schule fehlen, was ein Dutzend Tage mehr wäre. Dennoch lehnte die Bildungsdirektion den Antrag auf Sonderferien ab, da dadurch Schwierigkeiten beim Erreichen der Lernziele und eine erst kürzlich neu begonnene Schule entstehen würden.
Die Eltern wussten sich nicht abzuwenden und beschlossen daher, vor das Bundesverwaltungsgericht zu gehen. Doch das Gericht sprach sich gegen sie aus. Es heißt von einem strengen Maßstab bei Schulfreistellungen: Dieser gilt nur für besondere Ereignisse wie Todesfälle, Hochzeiten oder familiäre Anlässe.
Schulfreistellungen sind eine seltene Angelegenheit, die jedoch regelmäßig vorkommen. Wenn diese mehr als eine Woche andauern, muss die Bildungsdirektion eine Genehmigung einholen. Es ist nicht bekannt, warum der Vorarlberger Familienpaar diesen strengen Maßstab ignoriert hat.
Die Eltern wussten sich nicht abzuwenden und beschlossen daher, vor das Bundesverwaltungsgericht zu gehen. Doch das Gericht sprach sich gegen sie aus. Es heißt von einem strengen Maßstab bei Schulfreistellungen: Dieser gilt nur für besondere Ereignisse wie Todesfälle, Hochzeiten oder familiäre Anlässe.
Schulfreistellungen sind eine seltene Angelegenheit, die jedoch regelmäßig vorkommen. Wenn diese mehr als eine Woche andauern, muss die Bildungsdirektion eine Genehmigung einholen. Es ist nicht bekannt, warum der Vorarlberger Familienpaar diesen strengen Maßstab ignoriert hat.