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Zwei Syrer sind dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht entkommen: Die Abschiebung der beiden Männer in ihre Heimat, Provinz Damaskus, wird nach Angaben des Gerichts aufgrund fehlender Gefahren nicht angefochten. Der RND-Newsletter, Donnerstags beim Einfang
In zwei Fällen hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Abschiebungsbeschluss gegen zwei syrische Asylbewerber bestätigt. Den Rückkehrern droht in Syrien keine relevante Gefahr mehr. Im Gegensatz zur Bundesregierung, die drängt auf eine schnelle Wiederaufnahme der Abschiebungen.
Die beiden Männer sind 46- und 26 Jahre alt. Beide waren in Deutschland nicht straffällig geworden. Der Prozess ist jedoch endgültig verabschiedet.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte den Abschiebungsbeschluss von zwei syrischen Asylbewerbern bestätigt, auch wenn es sich um einen 46-jährigen Koch und seinen 26-jährigen Sohn handelt.
In zwei Fällen hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Abschiebungsbeschluss gegen zwei syrische Asylbewerber bestätigt. Den Rückkehrern droht in Syrien keine relevante Gefahr mehr. Im Gegensatz zur Bundesregierung, die drängt auf eine schnelle Wiederaufnahme der Abschiebungen.
Die beiden Männer sind 46- und 26 Jahre alt. Beide waren in Deutschland nicht straffällig geworden. Der Prozess ist jedoch endgültig verabschiedet.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte den Abschiebungsbeschluss von zwei syrischen Asylbewerbern bestätigt, auch wenn es sich um einen 46-jährigen Koch und seinen 26-jährigen Sohn handelt.