Diskutant43
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Die politischen und technischen Hintergedanken, die die Entwicklung von 6G vorantreiben.
Telekombetreiber und Strafverfolgungsbehörden haben sich an einer Runde getroffen, um ihre Überlegungen für die Überwachungsfunktionen des neuen Mobilfunks Netzwerks auszutauschen. Die EU plant, 6G bis 2030 einzuführen, ein Zeitpunkt, der auch für Polizeibehörden und Geheimdienste geeignet ist, um ihre Wünsche in die Technik einzubringen.
Einige der Unterlagen von Telekombetreibern und Strafverfolgern sind öffentlich zugänglich. Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) aus Deutschland und das Bundesamt für Verfassungsfragen waren anwesend, während die Geheimdienste Österreichs möglicherweise nicht direkt am Tisch waren.
Die Arbeitsgruppe "SA3LI" verlangt, dass neue Technik erst dann beschlossen werden kann, wenn sichergestellt ist, dass sie überwachbar ist. Die Zitis-Präsentation zeigt auf, was die deutschen Strafverfolgungsbehörden von Telekombetreibern erwarten. Dazu gehört beispielsweise, dass alle neuen Netzwerkebenen ebenso überwacht werden müssen wie bestehende Dienste, insbesondere die Data Plane.
Die Präsentation ist auch interessiert für Sicherheitsmaßnahmen und Metadaten. Die Überwachbarkeit der Einrichtungen und Einstellungen am Endgerät sollte nicht beeinträchtigt werden. Es gibt außerdem Vorschläge zur Deaktivierung dieser Einstellungen ohne dem Nutzer zu benachrichtigen.
Die Speicherung von Daten, die mit 6G-Netzwerken in Verbindung stehen, ist auch ein Thema. Die Zitis präsentiert Vorschläge, um die Daten besser überwachen zu können. Dazu gehören die Speicherung der Daten an den Anwendungsservern und die Funkmasten, wo sie klar zuordenbar sind.
Die Operational Technology Division (OTD) des FBI verlangt von Telekombetreibern eine "Schleuse" für die Strafverfolgung. Jede neue Softwareversion muss überprüfen, um sicherzustellen, dass das Netzwerk nicht beeinträchtigt wird.
Es ist fraglich, welche der Forderungen gegenüber den Unternehmen und in der Übergruppe "Sicherheit und Privatsphäre" durchgesetzt werden können. Die Mobilfunker haben die Mehrheit an Mitgliedsbeiträgen und Stimmrechten innerhalb des ETSI.
Telekombetreiber und Strafverfolgungsbehörden haben sich an einer Runde getroffen, um ihre Überlegungen für die Überwachungsfunktionen des neuen Mobilfunks Netzwerks auszutauschen. Die EU plant, 6G bis 2030 einzuführen, ein Zeitpunkt, der auch für Polizeibehörden und Geheimdienste geeignet ist, um ihre Wünsche in die Technik einzubringen.
Einige der Unterlagen von Telekombetreibern und Strafverfolgern sind öffentlich zugänglich. Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis) aus Deutschland und das Bundesamt für Verfassungsfragen waren anwesend, während die Geheimdienste Österreichs möglicherweise nicht direkt am Tisch waren.
Die Arbeitsgruppe "SA3LI" verlangt, dass neue Technik erst dann beschlossen werden kann, wenn sichergestellt ist, dass sie überwachbar ist. Die Zitis-Präsentation zeigt auf, was die deutschen Strafverfolgungsbehörden von Telekombetreibern erwarten. Dazu gehört beispielsweise, dass alle neuen Netzwerkebenen ebenso überwacht werden müssen wie bestehende Dienste, insbesondere die Data Plane.
Die Präsentation ist auch interessiert für Sicherheitsmaßnahmen und Metadaten. Die Überwachbarkeit der Einrichtungen und Einstellungen am Endgerät sollte nicht beeinträchtigt werden. Es gibt außerdem Vorschläge zur Deaktivierung dieser Einstellungen ohne dem Nutzer zu benachrichtigen.
Die Speicherung von Daten, die mit 6G-Netzwerken in Verbindung stehen, ist auch ein Thema. Die Zitis präsentiert Vorschläge, um die Daten besser überwachen zu können. Dazu gehören die Speicherung der Daten an den Anwendungsservern und die Funkmasten, wo sie klar zuordenbar sind.
Die Operational Technology Division (OTD) des FBI verlangt von Telekombetreibern eine "Schleuse" für die Strafverfolgung. Jede neue Softwareversion muss überprüfen, um sicherzustellen, dass das Netzwerk nicht beeinträchtigt wird.
Es ist fraglich, welche der Forderungen gegenüber den Unternehmen und in der Übergruppe "Sicherheit und Privatsphäre" durchgesetzt werden können. Die Mobilfunker haben die Mehrheit an Mitgliedsbeiträgen und Stimmrechten innerhalb des ETSI.