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Schweden und Österreich unterscheiden sich in der Ansprache des Prinzips "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht. In Schweden hat die Gesetzgebung die "Konsensgesetzgebung" zum Mittelpunkt gestellt, während Österreich sich immer noch an dem "Prinzip der Zustimmung ins Zentrum seines Sexualstrafrechts gerückt hat".
Die Konsensgesetzgebung in Schweden basiert auf dem Prinzip, dass eine Zustimmung freiwillig und erkennbar sein muss. Ein "Nein" oder ein "Ja" müssen sich kommunizieren lassen, sei es verbal oder nonverbal. Dies bedeutet, dass völlige Passivität nicht einfach als Zustimmung gewertet werden kann. Schweden hat auch den Straftatbestand der "fahrlässigen Vergewaltigung" eingeführt, wonach jene strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, die hätten erkennen müssen, dass keine freiwillige Zustimmung vorliegt.
Im Gegensatz dazu hat Österreich bei seiner Sexualstrafrechtsreform 2016 das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" beibehalten. Das bedeutet, dass ein Verletzung des Geschlechtsverkehrs strafbar ist, wenn der Geschlechtsverkehr erfolgt, obwohl eine Person ein "Nein" verbal oder nonverbaler zum Ausdruck bringt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Prinzip nicht angewendet wird, wie etwa bei einer Chef-Angestellten-, Trainer-Sportlerin- oder Regisseur-Schauspielerin-Konstellation.
Einige Experten argumentieren jedoch, dass die Grenze zwischen illegalen und legalen Verhaltensweisen entlang von Kommunikation gezogen werden sollte. Ein Gesetz sollte demnach so formuliert werden, dass ein "Nein" oder ein "Ja" sehr wohl kommuniziert werden muss – sei es verbal oder nonverbal.
Die Einführung einer Konsensgesetzgebung in Österreich ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Viele Rechtswissenschaftlerinnen argumentieren dafür, dass ein solches Gesetz auch flankierende Maßnahmen benötigt und dass der Fokus auf jene verschoben werden sollte, die nicht auf diese Zustimmung geachtet haben, anstatt wie bisher auf jene, die sich hätten wehren müssen.
Die Konsensgesetzgebung in Schweden basiert auf dem Prinzip, dass eine Zustimmung freiwillig und erkennbar sein muss. Ein "Nein" oder ein "Ja" müssen sich kommunizieren lassen, sei es verbal oder nonverbal. Dies bedeutet, dass völlige Passivität nicht einfach als Zustimmung gewertet werden kann. Schweden hat auch den Straftatbestand der "fahrlässigen Vergewaltigung" eingeführt, wonach jene strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, die hätten erkennen müssen, dass keine freiwillige Zustimmung vorliegt.
Im Gegensatz dazu hat Österreich bei seiner Sexualstrafrechtsreform 2016 das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" beibehalten. Das bedeutet, dass ein Verletzung des Geschlechtsverkehrs strafbar ist, wenn der Geschlechtsverkehr erfolgt, obwohl eine Person ein "Nein" verbal oder nonverbaler zum Ausdruck bringt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Prinzip nicht angewendet wird, wie etwa bei einer Chef-Angestellten-, Trainer-Sportlerin- oder Regisseur-Schauspielerin-Konstellation.
Einige Experten argumentieren jedoch, dass die Grenze zwischen illegalen und legalen Verhaltensweisen entlang von Kommunikation gezogen werden sollte. Ein Gesetz sollte demnach so formuliert werden, dass ein "Nein" oder ein "Ja" sehr wohl kommuniziert werden muss – sei es verbal oder nonverbal.
Die Einführung einer Konsensgesetzgebung in Österreich ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Viele Rechtswissenschaftlerinnen argumentieren dafür, dass ein solches Gesetz auch flankierende Maßnahmen benötigt und dass der Fokus auf jene verschoben werden sollte, die nicht auf diese Zustimmung geachtet haben, anstatt wie bisher auf jene, die sich hätten wehren müssen.