RehReporter
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Gerichtsverfahren um die "Mithilfe" einer Zwölfjährigen bei Schädeloperation in Graz endet im Stich. Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Patienten haben keine klaren Antworten auf die Frage, was auszumalen war.
Ein Mann von 35 Jahren wurde nach einem schweren Forstunfall ins Grazer Landeskrankenhaus eingeliefert und sollte eine Schädeloperation durchführen lassen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich seine zwölfjährige Tochter bereits im OP-Raum. Die Mutter des Patienten hatte angeblich auf die Frage hin gewiesen, dass ihre Tochter das Loch in den Schädel gebohrt habe.
Gerichtsverfahren führten jedoch nicht zu einem klaren Urteil. Eine Richterin hielt es für ausreichend, wenn sich keine überzeugenden Beweise dafür fanden, dass die Tochter Druck auf den Bohrer ausgeübt habe. "Ethische und moralische Erwägungen sind nicht ausschlaggebend", erklärte sie bei der Urteilsverkündung.
Der Staatsanwalt hatte eine Körperverletzung des Patienten vermutet, die durch das mithilfe des Kindes ausgeübte Druck hätte begründen können. Doch die Richterin sah hier keine Beweise und ließ den Angeklagten freisprechen.
Die Mutter des Patienten wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft für "saublöden Mutterstolz" kritisiert, als sie später auf der Station behauptete, dass ihre Tochter das Loch in den Schädel gebohrt habe. Doch auch die Glaubwürdigkeit der Zeugen und des Patienten selbst wurde infrage gestellt.
Ein medizinischer Sachverständige bezeichnete die Körperverletzung als relativ schwere. Doch ein Anwalt der Chirurgin plädierte gegen eine Verurteilung, indem er argumentierte, dass sich keine Beweise für das mithilfe des Kindes ausgeübte Druck fanden.
Der Freispruch erfolgt aus Mangel an Beweisen und das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frage nach dem Ausmaß der psychischen Belastung, die dem Patienten durch den Prozess zugefügt wurde, bleibt unbeantwortet.
Ein Mann von 35 Jahren wurde nach einem schweren Forstunfall ins Grazer Landeskrankenhaus eingeliefert und sollte eine Schädeloperation durchführen lassen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich seine zwölfjährige Tochter bereits im OP-Raum. Die Mutter des Patienten hatte angeblich auf die Frage hin gewiesen, dass ihre Tochter das Loch in den Schädel gebohrt habe.
Gerichtsverfahren führten jedoch nicht zu einem klaren Urteil. Eine Richterin hielt es für ausreichend, wenn sich keine überzeugenden Beweise dafür fanden, dass die Tochter Druck auf den Bohrer ausgeübt habe. "Ethische und moralische Erwägungen sind nicht ausschlaggebend", erklärte sie bei der Urteilsverkündung.
Der Staatsanwalt hatte eine Körperverletzung des Patienten vermutet, die durch das mithilfe des Kindes ausgeübte Druck hätte begründen können. Doch die Richterin sah hier keine Beweise und ließ den Angeklagten freisprechen.
Die Mutter des Patienten wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft für "saublöden Mutterstolz" kritisiert, als sie später auf der Station behauptete, dass ihre Tochter das Loch in den Schädel gebohrt habe. Doch auch die Glaubwürdigkeit der Zeugen und des Patienten selbst wurde infrage gestellt.
Ein medizinischer Sachverständige bezeichnete die Körperverletzung als relativ schwere. Doch ein Anwalt der Chirurgin plädierte gegen eine Verurteilung, indem er argumentierte, dass sich keine Beweise für das mithilfe des Kindes ausgeübte Druck fanden.
Der Freispruch erfolgt aus Mangel an Beweisen und das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frage nach dem Ausmaß der psychischen Belastung, die dem Patienten durch den Prozess zugefügt wurde, bleibt unbeantwortet.