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Ein Ex-Milliardär ist wegen des Vorwurfs der Schädigung seiner Gläubiger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Investor René Benko war vor zwei Jahren im Immobilien- und Handelskonzern Signa in die Insolvenz geschlittert. Im Oktober wurde er wegen desselben Delikts zu zwei Jahren Haft verurteilt. Jetzt hat das Landesgericht Innsbruck ein weiteres Urteil gegen ihn ausgesprochen.
Das Gericht sah es als nur teilweise erwiesen an, dass René Benko wertvolle Uhren dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hat. Von den ursprünglich elf Uhren, die aus Sicht der Anklage Benko zuzurechnen waren, sah die Richterin nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe als Vermögensbestandteil des 48-Jährigen an.
Die Mitangeklagte Nathalie Benko wurde freigesprochen. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass sie zur Tat beigetragen hat, indem sie den Kauf des Tresors, der bei Verwandten der Ehefrau aufgestellt wurde, organisiert hatte. Ein ehemaliger Sicherheits-Mitarbeiter der Benkos hatte dem Ermittlungsamt von dem Tresor erzählt.
Der Insiderhandel war im November 2023 in die Insolvenz der Holding des verschachtelten Immobilien- und Handelskonzerns Signa geschlittert. René Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Sein Ehepartner wird auch wegen des Vorwurfs der Schädigung seiner Gläubiger angeklagt.
Das Landesgericht Innsbruck sah es als nur teilweise erwiesen an, dass René Benko wertvolle Uhren dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hat. Von den ursprünglich elf Uhren, die aus Sicht der Anklage Benko zuzurechnen waren, sah die Richterin nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe als Vermögensbestandteil des 48-Jährigen an.
Die Verteidigung argumentierte, dass Uhren-Geschenke in dieser Dimension bei sehr vermögenden Menschen nicht ungewöhnlich seien. Benko sei damals auf dem Höhepunkt seines Erfolgs gewesen. Auch die Richterin meinte, theoretisch sei bei Geschenken vieles möglich.
Der Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hatte in seiner Zeugenaussage darauf verwiesen, dass es Ungereimtheiten beim Vermögensverzeichnis von René Benko gegeben habe. Es sei ihm noch nie passiert, dass ein Schuldner erkläre, null Bargeld zu haben.
Das Ehepaar Benko sah sich vor Gericht zum ersten Mal seit Beginn der Untersuchungshaft wieder. Auch telefonische Kontakte seien nicht möglich gewesen, kritisierte Verteidiger Wess. Die Justiz begründet das bisherige Vorgehen damit, dass es sich bei den Eheleuten um mutmaßliche Komplizen gehandelt habe.
Nach dem Urteil ist es aber denkbar, dass die bisherigen Kontaktverbote fielen, hieß es in Justizkreisen.
Das Gericht sah es als nur teilweise erwiesen an, dass René Benko wertvolle Uhren dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hat. Von den ursprünglich elf Uhren, die aus Sicht der Anklage Benko zuzurechnen waren, sah die Richterin nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe als Vermögensbestandteil des 48-Jährigen an.
Die Mitangeklagte Nathalie Benko wurde freigesprochen. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass sie zur Tat beigetragen hat, indem sie den Kauf des Tresors, der bei Verwandten der Ehefrau aufgestellt wurde, organisiert hatte. Ein ehemaliger Sicherheits-Mitarbeiter der Benkos hatte dem Ermittlungsamt von dem Tresor erzählt.
Der Insiderhandel war im November 2023 in die Insolvenz der Holding des verschachtelten Immobilien- und Handelskonzerns Signa geschlittert. René Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Sein Ehepartner wird auch wegen des Vorwurfs der Schädigung seiner Gläubiger angeklagt.
Das Landesgericht Innsbruck sah es als nur teilweise erwiesen an, dass René Benko wertvolle Uhren dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen hat. Von den ursprünglich elf Uhren, die aus Sicht der Anklage Benko zuzurechnen waren, sah die Richterin nur zwei Uhren und einige Manschettenknöpfe als Vermögensbestandteil des 48-Jährigen an.
Die Verteidigung argumentierte, dass Uhren-Geschenke in dieser Dimension bei sehr vermögenden Menschen nicht ungewöhnlich seien. Benko sei damals auf dem Höhepunkt seines Erfolgs gewesen. Auch die Richterin meinte, theoretisch sei bei Geschenken vieles möglich.
Der Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger hatte in seiner Zeugenaussage darauf verwiesen, dass es Ungereimtheiten beim Vermögensverzeichnis von René Benko gegeben habe. Es sei ihm noch nie passiert, dass ein Schuldner erkläre, null Bargeld zu haben.
Das Ehepaar Benko sah sich vor Gericht zum ersten Mal seit Beginn der Untersuchungshaft wieder. Auch telefonische Kontakte seien nicht möglich gewesen, kritisierte Verteidiger Wess. Die Justiz begründet das bisherige Vorgehen damit, dass es sich bei den Eheleuten um mutmaßliche Komplizen gehandelt habe.
Nach dem Urteil ist es aber denkbar, dass die bisherigen Kontaktverbote fielen, hieß es in Justizkreisen.