"Flugverspätung: Die Hürde des Ausgleichsanspruchs"
Die Fluggastrechteverordnung, die seit 2004 existiert, schützt Reisende bei Verspätungen und Annullierungen. Doch wie kommt man als Passagier zu den Ausgleichsansprüchen? Die Antwort ist nicht immer einfach.
Wenn eine Flugverspätung ab drei Stunden dauert, hat der Passagier Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz. Abhängig von der Distanz zwischen dem Abflug- und Zielort können Reisende 250, 400 oder 600 Euro zu. Doch die Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs ist ein weiterer Schritt.
"Die Fluggastrechteverordnung ist eine klare Sache", sagt Dr. Anna Müller, Expertin für Fluggastrecht. "Doch die Durchsetzung der Ansprüche ist ein anderes Thema." Die meisten Airlines haben vorbildlich agiert und den Ausgleichsanspruch eingereicht. Doch Reisende sind regelmäßig mit inhaltsleeren Ablehnungsschreiben oder dem gänzlichen Ausbleiben einer Rückmeldung konfrontiert.
Die meisten Passagiere wenden sich an spezialisierte Unternehmen, die sich auf Fluggastrecht spezialisieren. Diese Unternehmen sammeln den Anspruch ein und fordern die Airline zunächst zur Zahlung auf. Wenn die Airline nicht zahlt, übergeben sie den Fall an einen Partneranwalt, der versucht, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen ist jedoch problematisch. Die meisten Unternehmen berechnen eine Bearbeitungsgebühr von rund 30 Prozent, die in das Erfolgsrisiko des Unternehmens umgesetzt wird. Wenn der Fall verliert wird, tragen die Reisenden die Kosten.
Anfängliche rechtliche Bedenken gegen dieses Geschäftsmodell sind mittlerweile weitgehend ausgeräumt. Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen in Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Airlines, die eine Abtretung von Ansprüchen untersagten, als unzulässig beurteilt. Er hat auch entschieden, dass spezialisierte Unternehmen berechtigt sind, Klagen beim Gericht des Ankunfts- oder Abflugorts einzubringen.
Insgesamt ist die Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs ein weiterer Schritt im Fluggastrecht. Doch Reisende müssen sich nicht nur um den Anspruch kämpfen, sondern auch um das Kostenrisiko.
Die Fluggastrechteverordnung, die seit 2004 existiert, schützt Reisende bei Verspätungen und Annullierungen. Doch wie kommt man als Passagier zu den Ausgleichsansprüchen? Die Antwort ist nicht immer einfach.
Wenn eine Flugverspätung ab drei Stunden dauert, hat der Passagier Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz. Abhängig von der Distanz zwischen dem Abflug- und Zielort können Reisende 250, 400 oder 600 Euro zu. Doch die Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs ist ein weiterer Schritt.
"Die Fluggastrechteverordnung ist eine klare Sache", sagt Dr. Anna Müller, Expertin für Fluggastrecht. "Doch die Durchsetzung der Ansprüche ist ein anderes Thema." Die meisten Airlines haben vorbildlich agiert und den Ausgleichsanspruch eingereicht. Doch Reisende sind regelmäßig mit inhaltsleeren Ablehnungsschreiben oder dem gänzlichen Ausbleiben einer Rückmeldung konfrontiert.
Die meisten Passagiere wenden sich an spezialisierte Unternehmen, die sich auf Fluggastrecht spezialisieren. Diese Unternehmen sammeln den Anspruch ein und fordern die Airline zunächst zur Zahlung auf. Wenn die Airline nicht zahlt, übergeben sie den Fall an einen Partneranwalt, der versucht, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen ist jedoch problematisch. Die meisten Unternehmen berechnen eine Bearbeitungsgebühr von rund 30 Prozent, die in das Erfolgsrisiko des Unternehmens umgesetzt wird. Wenn der Fall verliert wird, tragen die Reisenden die Kosten.
Anfängliche rechtliche Bedenken gegen dieses Geschäftsmodell sind mittlerweile weitgehend ausgeräumt. Der Europäische Gerichtshof hat Regelungen in Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Airlines, die eine Abtretung von Ansprüchen untersagten, als unzulässig beurteilt. Er hat auch entschieden, dass spezialisierte Unternehmen berechtigt sind, Klagen beim Gericht des Ankunfts- oder Abflugorts einzubringen.
Insgesamt ist die Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs ein weiterer Schritt im Fluggastrecht. Doch Reisende müssen sich nicht nur um den Anspruch kämpfen, sondern auch um das Kostenrisiko.