Florian Teichtmeister bleibt unter Verdacht von Sucht in Anstalt: Richter lässt Krisenintervention durchführen, um ihn von seiner Kokainabhängigkeit abzubringen.
Der 46-Jährige, der vor Kurzem wegen eines Drogendelikts erneut festgenommen wurde und wegen Besitzes und Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu zwei Jahren bedingt verurteilt wurde, bleibt bis zu drei weitere Monate im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt untergebracht.
Das Urteil des Richters basiert auf einer Krisenintervention, die nach Anraten eines Sachverständigen angeordnet wurde. Der Richter soll nun entscheiden, ob Teichtmeister unbestimmte Zeit lang untergebracht werden muss oder das forensisch-therapeutische Zentrum unter entsprechenden Auflagen wieder verlassen darf.
Die Suchtmittelergebenheit habe bei seinem Prozess eine Rolle gespielt, habe laut gerichtlicher Feststellungen mitauslösend für die gesetzten Tathandlungen gewirkt. Der Ex-Schauspieler wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe infolge einer gutachterlich attestierten psychischen Störung zusätzlich zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt.
Der 46-Jährige, der vor Kurzem wegen eines Drogendelikts erneut festgenommen wurde und wegen Besitzes und Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu zwei Jahren bedingt verurteilt wurde, bleibt bis zu drei weitere Monate im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt untergebracht.
Das Urteil des Richters basiert auf einer Krisenintervention, die nach Anraten eines Sachverständigen angeordnet wurde. Der Richter soll nun entscheiden, ob Teichtmeister unbestimmte Zeit lang untergebracht werden muss oder das forensisch-therapeutische Zentrum unter entsprechenden Auflagen wieder verlassen darf.
Die Suchtmittelergebenheit habe bei seinem Prozess eine Rolle gespielt, habe laut gerichtlicher Feststellungen mitauslösend für die gesetzten Tathandlungen gewirkt. Der Ex-Schauspieler wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe infolge einer gutachterlich attestierten psychischen Störung zusätzlich zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt.