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Bundesministerin Plakolm drängt auf Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten. Eine klare Rechtslage in Österreich fehlt bisher.
Die Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) möchte, dass auch in Österreich Eltern nach dem Verlust eines Kindes Begleitung, Schutz und rechtliche Absicherung erhalten. Deshalb setzt sie sich nun für eine Gesetzesänderung ein, die einen Mutterschutz nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche ermöglichen soll.
Derzeit gibt es jedoch keine klare Rechtslage in Österreich. Betroffene Frauen können nur ärztlich krankschreiben und erhalten einen Kurzaufenthalt im Krankenhaus, ohne dass die Behandlung direkt mit dem Mutterschutz verbunden ist. Wie lange das Krankschreiben erfolgt, hängt von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt ab.
Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland nach einer Fehlgeburts seit Juni eine klare Rechtslage. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, unterliegen einem sofortigen Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche. Wenn sie jedoch bereits nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburts erleiden, steht ihnen ein Mutterschutz zu.
Die Gesetzesänderung in Deutschland wurde von Bürgerinitiativen wie "Mut zeigen" gefordert. Auch in Österreich gibt es ähnliche Forderungen nach einem Mutterschutz nach Fehlgeburten. Darüber hinaus fordern auch die Familienministerin Plakolm und andere Gesundheits- und Sozialpolitiker von der Regierung, mehr zu tun für den Schutz von Eltern, die nach dem Verlust eines Kindes Schwierigkeiten haben.
Fast jede dritte Frau in Deutschland erleidet eine Fehlgeburt. In Österreich wird man davon ausgehen, dass ähnlich viele Frauen betroffen sind.
Die Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) möchte, dass auch in Österreich Eltern nach dem Verlust eines Kindes Begleitung, Schutz und rechtliche Absicherung erhalten. Deshalb setzt sie sich nun für eine Gesetzesänderung ein, die einen Mutterschutz nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche ermöglichen soll.
Derzeit gibt es jedoch keine klare Rechtslage in Österreich. Betroffene Frauen können nur ärztlich krankschreiben und erhalten einen Kurzaufenthalt im Krankenhaus, ohne dass die Behandlung direkt mit dem Mutterschutz verbunden ist. Wie lange das Krankschreiben erfolgt, hängt von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt ab.
Im Vergleich dazu gibt es in Deutschland nach einer Fehlgeburts seit Juni eine klare Rechtslage. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, unterliegen einem sofortigen Kündigungs- und Entlassungsschutz bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche. Wenn sie jedoch bereits nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburts erleiden, steht ihnen ein Mutterschutz zu.
Die Gesetzesänderung in Deutschland wurde von Bürgerinitiativen wie "Mut zeigen" gefordert. Auch in Österreich gibt es ähnliche Forderungen nach einem Mutterschutz nach Fehlgeburten. Darüber hinaus fordern auch die Familienministerin Plakolm und andere Gesundheits- und Sozialpolitiker von der Regierung, mehr zu tun für den Schutz von Eltern, die nach dem Verlust eines Kindes Schwierigkeiten haben.
Fast jede dritte Frau in Deutschland erleidet eine Fehlgeburt. In Österreich wird man davon ausgehen, dass ähnlich viele Frauen betroffen sind.