NordlichtNico
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Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Patricia Schlesinger, die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), in zweiter Instanz wegen Günstlingswirtschaft und Verschwendung angeklagt. Die Vorwürfe bezogen sich auf den Skandal um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Dienstwagen mit Massagesitzen und die Zahlung von privaten Bewirtungs- und Reisekosten aus öffentlichen Mitteln.
Schlesinger weist die Vorwürfe vollumfänglich zurück. Ihr Anwalt Oliver Sahan bestätigte dem Deutsche Pressedienst, dass die Vorwürfe "entkräftet" werden sollten, aber eine rechtskräftige Urteilsverkündung noch nicht erfolgt ist.
Der Skandal um den RBB hatte im Jahr 2022 zu einer Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge und die Kontrolle der Medienhäuser in Deutschland führen müssen. Die Bundesländer hatten Regelwerke in Staatsverträgen geschärft, aber die Affäre blieb weiterhin ein Thema.
Schlesinger hatte nach ihrer Entlassung im Jahr 2022 viele Geldforderungen gegen den RBB gestellt und warf ihm Pflichtverletzungen vor. Das Landgericht Berlin hatte jedoch im Juli 2025 sein Urteil gesprochen, in dem Schlesingers Forderungen teilweise abgelehnt wurden. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten Berufung ein.
Das Kammergericht Berlin wird nun über alle Punkte entscheiden, aber der genaue Termin ist noch offen. In mehreren Prozessen vor Arbeitsrichtern mit entlassenen RBB-Führungskräften wurden außergerichtliche Vergleiche geschlossen, um die Angelegenheit zu klären.
Schlesinger weist die Vorwürfe vollumfänglich zurück. Ihr Anwalt Oliver Sahan bestätigte dem Deutsche Pressedienst, dass die Vorwürfe "entkräftet" werden sollten, aber eine rechtskräftige Urteilsverkündung noch nicht erfolgt ist.
Der Skandal um den RBB hatte im Jahr 2022 zu einer Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge und die Kontrolle der Medienhäuser in Deutschland führen müssen. Die Bundesländer hatten Regelwerke in Staatsverträgen geschärft, aber die Affäre blieb weiterhin ein Thema.
Schlesinger hatte nach ihrer Entlassung im Jahr 2022 viele Geldforderungen gegen den RBB gestellt und warf ihm Pflichtverletzungen vor. Das Landgericht Berlin hatte jedoch im Juli 2025 sein Urteil gesprochen, in dem Schlesingers Forderungen teilweise abgelehnt wurden. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten Berufung ein.
Das Kammergericht Berlin wird nun über alle Punkte entscheiden, aber der genaue Termin ist noch offen. In mehreren Prozessen vor Arbeitsrichtern mit entlassenen RBB-Führungskräften wurden außergerichtliche Vergleiche geschlossen, um die Angelegenheit zu klären.