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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun eine wichtige Entscheidung getroffen. Die EU darf den Mitgliedsstaaten Vorgaben beim Mindestlohn machen, "wenn sie sich dafür einsetzen wollen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern". Doch in wie weit dies geht, hat das Gericht nun klargestellt.
Grundsätzlich ist die EU-Mindestlohnrichtlinie "in Ordnung", entschied der EuGH. Doch im Detail war sie "zu sehr" eingeschränkt, um den Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum zu lassen. Die Richtlinie legt fest, woran sich die Mitgliedsländer mindestens zu orientieren haben: nämlich an der Kaufkraft der Mindestlöhne, den Lebenshaltungskosten, dem Lohnniveau, den Wachstumsraten und der Entwicklung der Produktivität.
Das ist jedoch "zu weit", so der EuGH. Denn diese Vorschriften würden sich unmittelbar auf die Höhe der Löhne auswirken, ohne zu berücksichtigen, dass in den einzelnen Ländern vielleicht andere Fragen wichtig sind. Der Mindestlohn sei nun mal Teil der Arbeitsbedingungen.
Außerdem solle die EU sich nach den EU-Verträgen um den sozialen Schutz der Arbeitnehmer kümmern. Das wäre gar nicht möglich, wenn sie auf alles verzichten müsste, was dann in der Praxis irgendwie Folgen für das Lohnniveau hat. Und wenn die Mitgliedsländer einen Rahmen und einen Aktionsplan schaffen müssten, um Tarifverhandlungen zu fördern, sei das sehr weit gefasst.
Gewerkschaften und Arbeitgeber hätten damit immer noch die komplette Autonomie. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn man sich nur auf die Vorgaben der EU konzentriert. Denn in bestimmten Situationen darf der Mindestlohn nicht abgesenkt werden, und das ist für die Mitgliedsländer sehr wichtig.
Der EuGH hat in zwei Punkten die Richtlinie aufgehoben, weil er fand, dass da den Mitgliedsländern dann doch zu viele Vorschriften gemacht wurden. Die EU-Mindestlohnrichtlinie bleibt jedoch in Kraft, nur in diesen beiden Punkten ist sie aufgehoben worden.
Die wichtigste Entscheidung des EuGH ist nun, dass die Mitgliedsländer weiterhin einen Rahmen für den Mindestlohn schaffen können, aber dass sie auch die Autonomie behalten müssen. Das bedeutet, dass sie ihre eigenen Lösungen für die Arbeitsbedingungen finden und nicht einfach nur auf die Vorgaben der EU vertrauen.
Insgesamt ist die Entscheidung des EuGH ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren Autonomie der Mitgliedsländer im Bereich des Mindestlohns. Doch auch hier gibt es noch viele Fragen offen, und es wird sich sehen lassen, wie die Mitgliedsländer diese Entscheidung umsetzen werden.
Grundsätzlich ist die EU-Mindestlohnrichtlinie "in Ordnung", entschied der EuGH. Doch im Detail war sie "zu sehr" eingeschränkt, um den Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum zu lassen. Die Richtlinie legt fest, woran sich die Mitgliedsländer mindestens zu orientieren haben: nämlich an der Kaufkraft der Mindestlöhne, den Lebenshaltungskosten, dem Lohnniveau, den Wachstumsraten und der Entwicklung der Produktivität.
Das ist jedoch "zu weit", so der EuGH. Denn diese Vorschriften würden sich unmittelbar auf die Höhe der Löhne auswirken, ohne zu berücksichtigen, dass in den einzelnen Ländern vielleicht andere Fragen wichtig sind. Der Mindestlohn sei nun mal Teil der Arbeitsbedingungen.
Außerdem solle die EU sich nach den EU-Verträgen um den sozialen Schutz der Arbeitnehmer kümmern. Das wäre gar nicht möglich, wenn sie auf alles verzichten müsste, was dann in der Praxis irgendwie Folgen für das Lohnniveau hat. Und wenn die Mitgliedsländer einen Rahmen und einen Aktionsplan schaffen müssten, um Tarifverhandlungen zu fördern, sei das sehr weit gefasst.
Gewerkschaften und Arbeitgeber hätten damit immer noch die komplette Autonomie. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn man sich nur auf die Vorgaben der EU konzentriert. Denn in bestimmten Situationen darf der Mindestlohn nicht abgesenkt werden, und das ist für die Mitgliedsländer sehr wichtig.
Der EuGH hat in zwei Punkten die Richtlinie aufgehoben, weil er fand, dass da den Mitgliedsländern dann doch zu viele Vorschriften gemacht wurden. Die EU-Mindestlohnrichtlinie bleibt jedoch in Kraft, nur in diesen beiden Punkten ist sie aufgehoben worden.
Die wichtigste Entscheidung des EuGH ist nun, dass die Mitgliedsländer weiterhin einen Rahmen für den Mindestlohn schaffen können, aber dass sie auch die Autonomie behalten müssen. Das bedeutet, dass sie ihre eigenen Lösungen für die Arbeitsbedingungen finden und nicht einfach nur auf die Vorgaben der EU vertrauen.
Insgesamt ist die Entscheidung des EuGH ein wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren Autonomie der Mitgliedsländer im Bereich des Mindestlohns. Doch auch hier gibt es noch viele Fragen offen, und es wird sich sehen lassen, wie die Mitgliedsländer diese Entscheidung umsetzen werden.