Eugen Block hält Richterin für befangen und verweigert Aussage, weil sie sich in einer Tageszeitung gegen ihn ausgesprochen hat. Der 85-Jährige Unternehmer will im Prozess gegen seine Tochter Christina Block wegen der Entführung seiner Enkelkinder nicht aussagen. Ein Befangenheitsantrag liege jedoch nicht vor.
Block führt an, dass die Vorsitzende Richterin für befangen hält, weil sie in einer Hamburger Tageszeitung einen Text geschrieben hat, in dem sie selbst nicht zitiert wurde, aber eine andere Richterin als "absolute Vollblut-Richterin" bezeichnet. Das habe Block dazu gebracht, sich mit seiner Aussage oder seinen Angehörigen zu belasten.
Ein Zeuge kann sich auf sein Aussageverweigerungsrecht stützen, wenn er mit seiner Aussage sich selbst oder eine andere Person in ihrer Freiheit verletzt. Allein die Annahme, dass Richterin befangen ist, reiche jedoch nicht als Begründung.
Block führt an, dass die Vorsitzende Richterin für befangen hält, weil sie in einer Hamburger Tageszeitung einen Text geschrieben hat, in dem sie selbst nicht zitiert wurde, aber eine andere Richterin als "absolute Vollblut-Richterin" bezeichnet. Das habe Block dazu gebracht, sich mit seiner Aussage oder seinen Angehörigen zu belasten.
Ein Zeuge kann sich auf sein Aussageverweigerungsrecht stützen, wenn er mit seiner Aussage sich selbst oder eine andere Person in ihrer Freiheit verletzt. Allein die Annahme, dass Richterin befangen ist, reiche jedoch nicht als Begründung.