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EU-Staaten treten von Chatkontrolle zurück, stattdessen dürfen Unternehmen "freiwillig" scannen
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine gemeinsame Position zum geplanten Gesetz für Online-Kinderschutz geeinigt. Dabei verzichten sie darauf, globale Tech-Unternehmen dazu zu zwingen, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Netz automatisch zu identifizieren und zu löschen.
Stattdessen dürfen Unternehmen "freiwillig" nach Missbrauchsmaterial scannen. Laut der Erklärung des Rates müssen Online-Anbieter künftig bewerten, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Dienste zur Verbreitung von Missbrauchsmaterial oder zur Anbahnung von Missbrauch genutzt werden. Darauf basierend müssen sie Präventivmaßnahmen ergreifen.
Das Gesetz erlaubt es Unternehmen, Inhalte auf ihren Plattformen auch nach April nächsten Jahres weiterhin freiwillig auf Missbrauchsmaterial zu prüfen. Dann läuft eine derzeitige Ausnahmeregelung von den Datenschutzbestimmungen aus.
Die EU-Staaten haben sich für eine Risikobewertung und nicht für einen Scan entschieden. Dieser soll technisch gesehen am Endgerät stattfinden, ohne dass die Verschlüsselung der Datenübertragung aufgebrochen wird.
Die Pläne sind letztlich einmal mehr gescheitert, weil keine Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten zu finden war. NGOs und Kritiker befürchteten, die Scan-Technologie könnte zur anlasslosen Überwachung sämtlicher EU-Bürger eingesetzt werden.
Das Europäische Parlament hatte 2023 eine stärkere Position eingeholt und Messengerdienste, App-Stores und Internetanbieter verpflichtet, bekanntes und neues Missbrauchsmaterial sowie Fälle von "Grooming" zu melden und zu entfernen.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich auf eine gemeinsame Position zum geplanten Gesetz für Online-Kinderschutz geeinigt. Dabei verzichten sie darauf, globale Tech-Unternehmen dazu zu zwingen, Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Netz automatisch zu identifizieren und zu löschen.
Stattdessen dürfen Unternehmen "freiwillig" nach Missbrauchsmaterial scannen. Laut der Erklärung des Rates müssen Online-Anbieter künftig bewerten, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Dienste zur Verbreitung von Missbrauchsmaterial oder zur Anbahnung von Missbrauch genutzt werden. Darauf basierend müssen sie Präventivmaßnahmen ergreifen.
Das Gesetz erlaubt es Unternehmen, Inhalte auf ihren Plattformen auch nach April nächsten Jahres weiterhin freiwillig auf Missbrauchsmaterial zu prüfen. Dann läuft eine derzeitige Ausnahmeregelung von den Datenschutzbestimmungen aus.
Die EU-Staaten haben sich für eine Risikobewertung und nicht für einen Scan entschieden. Dieser soll technisch gesehen am Endgerät stattfinden, ohne dass die Verschlüsselung der Datenübertragung aufgebrochen wird.
Die Pläne sind letztlich einmal mehr gescheitert, weil keine Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten zu finden war. NGOs und Kritiker befürchteten, die Scan-Technologie könnte zur anlasslosen Überwachung sämtlicher EU-Bürger eingesetzt werden.
Das Europäische Parlament hatte 2023 eine stärkere Position eingeholt und Messengerdienste, App-Stores und Internetanbieter verpflichtet, bekanntes und neues Missbrauchsmaterial sowie Fälle von "Grooming" zu melden und zu entfernen.