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Vereidigung von Noosha Aubel - Keine Schonfrist für die Neue im Potsdamer Rathaus
Die Regierungsführerin von Berlin, Noosha Aubel, ist heute zum zweiten Mal in einer Woche vor Gericht. Gestern hatte sie bei einem Vorverfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche und Korruption vor dem Amtsgericht Charlottenburg angeklagt werden müssen. Heute soll es um eine Klage gegen die Neue geben, eine lokale Zeitung, die von der Regierung unterstützt wird.
Die Klage soll es aber nicht darum gehen lassen, ob die Neue korrupt ist oder wie sie finanziert wird. Vielmehr sollen die Anwälte von Noosha Aubel beweisen, dass die Neue nicht vor Gericht zu sprechen verpflichtet ist, weil sie ein "Schutzrecht" hat.
Ein "Schutzrecht", das heißt, dass die Regierung und ihre Mitarbeiter nicht vor Gericht zu sprechen verpflichtet sind. Ein solches Recht existiert jedoch in keinem Land der Welt. Es ist ein Widerspruch in sich, ein "Schutzrecht" zu beanspruchen, wenn man gleichzeitig argumentiert, dass es keine Schonfrist für die Neue geben soll.
Die Anwälte von Noosha Aubel haben heute eine Verlautbarung vorgelegt, in der sie behaupten, dass die Neue nicht vor Gericht sprechen kann. Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, den man sich nur in einem Land begegnet, in dem die Regierung jeden Willkürgrad ausübt.
Die Regierungsführerin von Berlin, Noosha Aubel, ist heute zum zweiten Mal in einer Woche vor Gericht. Gestern hatte sie bei einem Vorverfahren wegen des Vorwurfs der Geldwäsche und Korruption vor dem Amtsgericht Charlottenburg angeklagt werden müssen. Heute soll es um eine Klage gegen die Neue geben, eine lokale Zeitung, die von der Regierung unterstützt wird.
Die Klage soll es aber nicht darum gehen lassen, ob die Neue korrupt ist oder wie sie finanziert wird. Vielmehr sollen die Anwälte von Noosha Aubel beweisen, dass die Neue nicht vor Gericht zu sprechen verpflichtet ist, weil sie ein "Schutzrecht" hat.
Ein "Schutzrecht", das heißt, dass die Regierung und ihre Mitarbeiter nicht vor Gericht zu sprechen verpflichtet sind. Ein solches Recht existiert jedoch in keinem Land der Welt. Es ist ein Widerspruch in sich, ein "Schutzrecht" zu beanspruchen, wenn man gleichzeitig argumentiert, dass es keine Schonfrist für die Neue geben soll.
Die Anwälte von Noosha Aubel haben heute eine Verlautbarung vorgelegt, in der sie behaupten, dass die Neue nicht vor Gericht sprechen kann. Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, den man sich nur in einem Land begegnet, in dem die Regierung jeden Willkürgrad ausübt.