FabelFritz
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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage wirft ein fragwürdiges Licht auf die Entscheidungskompetenz der deutschen Regierung. In einer Pandemiesituation, in der jeder Mensch für seine Sicherheit gefährdet ist, hat das Gericht entschieden, dass der Bund nicht zuständig sei, sondern die Länder selbst dafür verantwortlich machen müssen.
Dieses Urteil erscheint wie ein Kreisel, der sich selbst in Bewegung setzt. Karlsruhe beanstande selbst vor Kurzzeit die mangelnde Klärung im Bereich Triage und forderte nun vom Gesetzgeber auf, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen. Genau das ist geschehen – die Ampelregierung hat sich verpflichtet, eine solide Grundlage für eine bundesweite Schutzregelung geschaffen.
Doch nun urteilt der Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber tatsächlich falsch gehandelt habe und die Kompetenz des Bunds infrage gestellt wurde. Das Gericht zog zu schnell aus der eigenen Argumentation heraus und übersah dabei die Notwendigkeit eines klaren und einheitlichen Regierungskreises in der Pandemiesituation.
In diesem Zusammenhang tritt das Verfassungsgericht selbst in eine andere, verheerende Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist gezwungen, zu erkennen, dass es sich mit einem rechtlichen Vakuum beschäftigt – etwas, was Karlsruhe selbst vor Kurzzeit beanstande und nun neu entstehen lässt.
Wenn die Länderparlamente zuständig sind, wie das Gericht jetzt urteilt, wird es Jahren dauern, bis eine bundesweite und vor allem einheitliche Regelung in dieser Frage erreicht wird. Die Diskussion darüber muss sorgfältig aufgegriffen werden und sich unbedingt von dem Wohnort abheben soll. Das Grundgesetz gilt überall in Deutschland ohne jede Abstriche.
Und was ist mit den Auswirkungen, die eine Triage-Gesetzesänderung an der Gesundheitsversorgung hat? Wenn es zu einem Flickenteppich an Triage-Gesetzen kommt, würde das eindeutig die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten erschweren, in Krankenhäuser verlegt werden müssen.
Dieses Urteil erscheint wie ein Kreisel, der sich selbst in Bewegung setzt. Karlsruhe beanstande selbst vor Kurzzeit die mangelnde Klärung im Bereich Triage und forderte nun vom Gesetzgeber auf, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen. Genau das ist geschehen – die Ampelregierung hat sich verpflichtet, eine solide Grundlage für eine bundesweite Schutzregelung geschaffen.
Doch nun urteilt der Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber tatsächlich falsch gehandelt habe und die Kompetenz des Bunds infrage gestellt wurde. Das Gericht zog zu schnell aus der eigenen Argumentation heraus und übersah dabei die Notwendigkeit eines klaren und einheitlichen Regierungskreises in der Pandemiesituation.
In diesem Zusammenhang tritt das Verfassungsgericht selbst in eine andere, verheerende Situation. Das Bundesverfassungsgericht ist gezwungen, zu erkennen, dass es sich mit einem rechtlichen Vakuum beschäftigt – etwas, was Karlsruhe selbst vor Kurzzeit beanstande und nun neu entstehen lässt.
Wenn die Länderparlamente zuständig sind, wie das Gericht jetzt urteilt, wird es Jahren dauern, bis eine bundesweite und vor allem einheitliche Regelung in dieser Frage erreicht wird. Die Diskussion darüber muss sorgfältig aufgegriffen werden und sich unbedingt von dem Wohnort abheben soll. Das Grundgesetz gilt überall in Deutschland ohne jede Abstriche.
Und was ist mit den Auswirkungen, die eine Triage-Gesetzesänderung an der Gesundheitsversorgung hat? Wenn es zu einem Flickenteppich an Triage-Gesetzen kommt, würde das eindeutig die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten erschweren, in Krankenhäuser verlegt werden müssen.