DiskursDynamo
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Bereits im letzten Winter waren es viele Autofahrer, die nicht alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen gegenüber den Gefahren des Eises auf dem Weg genommen haben. Die Folgen können teuer sein und auch mit Punkten in Flensburg zu messen.
Erstens gilt es, wintertaugliche Reifen aufgezogen zu haben. In Deutschland ist eine Winterreifenpflicht unabhängig vom Kalender gelten, die sich auf die Straßenverhältnisse bezieht. Das heißt, dass Wetterbedingungen, die das Fahren gefährden, wintertaugliche Reifen erfordern. Die Bereifung muss mit dem "Alpine"-Symbol gekennzeichnet sein, um als Winterreifen gelten zu können. Ganzjahresreifen müssen diese Kennzeichnung auch tragen, damit sie als wintertauglich anerkannt werden.
Ein weiterer Fehler ist es, nicht die Scheibe vor dem Fahren freikratzen zu lassen. Das sollte immer vollständig eisfrei sein, um keine Hindernisse auf der Straße zu erzeugen. Die Polizei kann hier bei einer Verwarnung mit 25 Euro drohen.
Ein weiterer Grund für eine Verwarnung ist es, wenn man den Motor laufen lässt und dabei Eis kratzt. Dies ist nicht nur lärm- und umweltfreundlich, sondern auch sicherheitstechnisch verboten. Elektroautos oder Benzin- und Diesel-Fahrzeuge mit Standheizung haben hier einen Vorteil: Sie können die Abfahrtszeit programmiert und der Wagen ist dabei bereits eisfrei und warm.
Schließlich sollte man bei der Beförderung von Weihnachtsbaum-Transporten auf besondere Vorsicht achten. Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, kann mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen. Eine weitere mögliche Konsequenz ist eine Sanktion wegen eines Verkehrsverstoßes, der mit Sach- oder Personenschäden einhergeht.
Insgesamt zeigt diese Statistik, dass Vorsicht in Winterbedingungen immer geboten ist.
Erstens gilt es, wintertaugliche Reifen aufgezogen zu haben. In Deutschland ist eine Winterreifenpflicht unabhängig vom Kalender gelten, die sich auf die Straßenverhältnisse bezieht. Das heißt, dass Wetterbedingungen, die das Fahren gefährden, wintertaugliche Reifen erfordern. Die Bereifung muss mit dem "Alpine"-Symbol gekennzeichnet sein, um als Winterreifen gelten zu können. Ganzjahresreifen müssen diese Kennzeichnung auch tragen, damit sie als wintertauglich anerkannt werden.
Ein weiterer Fehler ist es, nicht die Scheibe vor dem Fahren freikratzen zu lassen. Das sollte immer vollständig eisfrei sein, um keine Hindernisse auf der Straße zu erzeugen. Die Polizei kann hier bei einer Verwarnung mit 25 Euro drohen.
Ein weiterer Grund für eine Verwarnung ist es, wenn man den Motor laufen lässt und dabei Eis kratzt. Dies ist nicht nur lärm- und umweltfreundlich, sondern auch sicherheitstechnisch verboten. Elektroautos oder Benzin- und Diesel-Fahrzeuge mit Standheizung haben hier einen Vorteil: Sie können die Abfahrtszeit programmiert und der Wagen ist dabei bereits eisfrei und warm.
Schließlich sollte man bei der Beförderung von Weihnachtsbaum-Transporten auf besondere Vorsicht achten. Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, kann mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen. Eine weitere mögliche Konsequenz ist eine Sanktion wegen eines Verkehrsverstoßes, der mit Sach- oder Personenschäden einhergeht.
Insgesamt zeigt diese Statistik, dass Vorsicht in Winterbedingungen immer geboten ist.