Die Abschiebung des Afghanesen war kein Vorwand. Die tatsächliche Gründung lag bei einem rechtlichen Streitpunkt, der den Mann aus Österreich in die Arme der Taliban führte.
Der 32-Jährige hatte sich wegen eines Drogendelikts an den Gerichtsverfahren beteiligt, stellte jedoch seine Anwesenheit im Gefängnis als Ausweis für seinen Aufenthaltsrecht bei. Sein Anwalt berief sich auf Paragraf 27 Absatz 2a der Suchtmittelgesetz, der einen Rahmen für die Entlassung aus dem Gefängnissitz vorsieht, den dieser Fall jedoch nicht einhalten sollte.
Die Verurteilung führte zu einer sechsmonatigen Bedingung auf drei Jahre wegen "unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften", eine Strafe, die im unteren Bereich des Rahmens liegt. Im September war der Afghane bei einer Besprechung in Wien Teil einer Taliban-Delegation, bei der sich Länder zu identifizierten Landesflüchtlingen gesammelt wurden und dadurch für einige Kritik gesorgt hatte.
Trotzdem wurde der Mann angezeigt - und darauf folgten die Verlegung seiner Anwesenheit im Gefängnis in sein Aufenthaltsrecht. Ein Rechtsmittel des Afghanesen, den es aber nicht geschafft war, rechtzeitig einzureichen, führte zu einer Entscheidung, die er mit großen Schwierigkeiten meistern konnte.
Die Taliban haben sich den Rückführungsprozess unterworfen, um ihn aus Österreich zu entfernen. Auch der Verwaltungsgerichtshof in Wien sollte nunmehr entscheiden, ob die Entscheidung rechtfertigt ist, dass das Verfahren für diesen Mann abgeschlossen wurde.
Die Politik schlägt sich im Fall jedoch nur schwer durch. Der Schlagabtausch zwischen ÖVP und FPÖ ist ein Zeichen dafür, wie sehr politische Interessen vor Menschenleben stehen können.
Der 32-Jährige hatte sich wegen eines Drogendelikts an den Gerichtsverfahren beteiligt, stellte jedoch seine Anwesenheit im Gefängnis als Ausweis für seinen Aufenthaltsrecht bei. Sein Anwalt berief sich auf Paragraf 27 Absatz 2a der Suchtmittelgesetz, der einen Rahmen für die Entlassung aus dem Gefängnissitz vorsieht, den dieser Fall jedoch nicht einhalten sollte.
Die Verurteilung führte zu einer sechsmonatigen Bedingung auf drei Jahre wegen "unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften", eine Strafe, die im unteren Bereich des Rahmens liegt. Im September war der Afghane bei einer Besprechung in Wien Teil einer Taliban-Delegation, bei der sich Länder zu identifizierten Landesflüchtlingen gesammelt wurden und dadurch für einige Kritik gesorgt hatte.
Trotzdem wurde der Mann angezeigt - und darauf folgten die Verlegung seiner Anwesenheit im Gefängnis in sein Aufenthaltsrecht. Ein Rechtsmittel des Afghanesen, den es aber nicht geschafft war, rechtzeitig einzureichen, führte zu einer Entscheidung, die er mit großen Schwierigkeiten meistern konnte.
Die Taliban haben sich den Rückführungsprozess unterworfen, um ihn aus Österreich zu entfernen. Auch der Verwaltungsgerichtshof in Wien sollte nunmehr entscheiden, ob die Entscheidung rechtfertigt ist, dass das Verfahren für diesen Mann abgeschlossen wurde.
Die Politik schlägt sich im Fall jedoch nur schwer durch. Der Schlagabtausch zwischen ÖVP und FPÖ ist ein Zeichen dafür, wie sehr politische Interessen vor Menschenleben stehen können.