Amazon muss sich wegen einer unwirksamen Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen für unzulässige Preiserhöhungen bei seinen deutschen Kunden berichten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies im Rechtsstreit bestätigt, nachdem Amazon dagegen eine Berufung eingelegt hatte.
Amazon hatte sich damals selbst ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, da sie ansah, dass dies unzulässig sei.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist jedoch nicht rechtskräftig. Amazon kündigte an, das Urteil "gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen" zu wollen. Das Unternehmen betonte, man habe Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hingegen sieht dies als weiteren Beweis für Amazon's unzulässiges Verhalten. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Wenn die Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig wird, können Kundinnen und Kunden Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Verbraucherzentrale will mit einer Sammelklage durchsetzen, dass der Onlinehändler die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt.
Die Preiserhöhung bei Amazon um bis zu 30 Prozent war im September 2022 umgesetzt worden. Im Gegenzug bietet der Dienst unter anderem schnelleren und kostenlosen Versand.
Amazon hatte sich damals selbst ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, da sie ansah, dass dies unzulässig sei.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist jedoch nicht rechtskräftig. Amazon kündigte an, das Urteil "gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen" zu wollen. Das Unternehmen betonte, man habe Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hingegen sieht dies als weiteren Beweis für Amazon's unzulässiges Verhalten. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Wenn die Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig wird, können Kundinnen und Kunden Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Verbraucherzentrale will mit einer Sammelklage durchsetzen, dass der Onlinehändler die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt.
Die Preiserhöhung bei Amazon um bis zu 30 Prozent war im September 2022 umgesetzt worden. Im Gegenzug bietet der Dienst unter anderem schnelleren und kostenlosen Versand.