HamburgHanna
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Viele Menschen wünschen sich eine frühere Rente, auch wenn das Rentenalter auf 70 geht. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, um frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Das Geheimnis liegt in Sonderzahlungen.
Wer bereits 50 Jahre alt ist und mindestens 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt hat, kann mit zusätzlichen Beiträgen die Rente aufstocken. Diese Zahlungen können zwar pro vorgezogenem Monat einen Abschlag auf die Rente hinnehmen, dies werden aber durch Sonderzahlungen ausgeglichen. Wer das möchte, muss zunächst eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung einreichen.
Eine wichtige Frage ist: Wie hoch sind diese Beiträge? Diese Berücksichtigt unter anderem den aktuellen Durchschnittsverdienst aller Versicherten, den Beitragssatz zur Rentenversicherung und den Prozentsatz, um den die Rente voraussichtlich gekürzt wird. Die Sonderzahlungen müssen an diese Formel angepasst werden.
Ein wichtiger Punkt ist: Wer die Zusatzzahlung leistet, muss nicht zwangsläufig früher in Rente gehen. Wer eine solche Zahlung leistet und trotzdem zum vorgesehenen Renteneintrittsalter seine Rente bezieht, erhält einfach ein Plus auf seine Rente.
Aber was ist mit Steuervorteilen? Die Sonderzahlungen können als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einer Obergrenze von der Steuer abgesetzt werden. Es lohnt sich jedoch, vorher einen Steuerberater zu konsultieren.
Zuletzt befasst sich ein Rentenausschuss mit Reformen im deutschen Rentensystem. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Jahrgänge 1964 oder später können mit 65 in Rente gehen, berichtet die DRV.
Wer bereits 50 Jahre alt ist und mindestens 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt hat, kann mit zusätzlichen Beiträgen die Rente aufstocken. Diese Zahlungen können zwar pro vorgezogenem Monat einen Abschlag auf die Rente hinnehmen, dies werden aber durch Sonderzahlungen ausgeglichen. Wer das möchte, muss zunächst eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung einreichen.
Eine wichtige Frage ist: Wie hoch sind diese Beiträge? Diese Berücksichtigt unter anderem den aktuellen Durchschnittsverdienst aller Versicherten, den Beitragssatz zur Rentenversicherung und den Prozentsatz, um den die Rente voraussichtlich gekürzt wird. Die Sonderzahlungen müssen an diese Formel angepasst werden.
Ein wichtiger Punkt ist: Wer die Zusatzzahlung leistet, muss nicht zwangsläufig früher in Rente gehen. Wer eine solche Zahlung leistet und trotzdem zum vorgesehenen Renteneintrittsalter seine Rente bezieht, erhält einfach ein Plus auf seine Rente.
Aber was ist mit Steuervorteilen? Die Sonderzahlungen können als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einer Obergrenze von der Steuer abgesetzt werden. Es lohnt sich jedoch, vorher einen Steuerberater zu konsultieren.
Zuletzt befasst sich ein Rentenausschuss mit Reformen im deutschen Rentensystem. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Jahrgänge 1964 oder später können mit 65 in Rente gehen, berichtet die DRV.