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Ein weiteres mutmaßliches Opfer spricht aus: Die Verurteilung von Marvin S., der wegen Vergewaltigung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt ist, ist immer noch nicht rechtskräftig. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. November, das einen Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten mit anschließender Sicherheitsverwahrung vorsieht, bleibt vorerst in Kraft.
Der Vorsitzende des Gerichts hat bestätigt, dass Marvin S. die Taten gestanden hat. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte bei den Übergriffen in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei. Die Hintergrund war eine krankhafte sexuelle Präferenzstörung, die sexuelle Handlungen an bewusstlosen Personen umfasse. Warum die Opfer zum Tatzeitpunkt nicht bei Bewusstsein waren, konnte das Gericht nicht genau feststellen.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Urteils bleibt jedoch unklar. Der Anwalt von Marvin S. hat mehrere Interviewanfragen und einen ausführlichen Fragenkatalog abgelehnt, was auf eine Vermeidung vor einer selbstschädigenden Selbstauslegung hindeutet. Auch die Staatsanwaltschaft ist in Revision gegangen.
Der Fall Marvin S. blieb zwar im Juli wegen Vergewaltigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, hat aber bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil Polizeibeamte zunächst keine Straftat erkannt haben. Die Staatsanwaltschaft ist nun auch in zwei weiteren Fällen gegen Marvin S. ermittelt.
Die Verurteilung von Marvin S. bleibt ein dunkler Caput in der Geschichte des Rechtsstaates. Ein mutmaßliches Opfer spricht nun aus, seine Geschichte ist noch nicht abgeschlossen.
Der Vorsitzende des Gerichts hat bestätigt, dass Marvin S. die Taten gestanden hat. Ein psychiatrischer Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte bei den Übergriffen in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei. Die Hintergrund war eine krankhafte sexuelle Präferenzstörung, die sexuelle Handlungen an bewusstlosen Personen umfasse. Warum die Opfer zum Tatzeitpunkt nicht bei Bewusstsein waren, konnte das Gericht nicht genau feststellen.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Urteils bleibt jedoch unklar. Der Anwalt von Marvin S. hat mehrere Interviewanfragen und einen ausführlichen Fragenkatalog abgelehnt, was auf eine Vermeidung vor einer selbstschädigenden Selbstauslegung hindeutet. Auch die Staatsanwaltschaft ist in Revision gegangen.
Der Fall Marvin S. blieb zwar im Juli wegen Vergewaltigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, hat aber bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil Polizeibeamte zunächst keine Straftat erkannt haben. Die Staatsanwaltschaft ist nun auch in zwei weiteren Fällen gegen Marvin S. ermittelt.
Die Verurteilung von Marvin S. bleibt ein dunkler Caput in der Geschichte des Rechtsstaates. Ein mutmaßliches Opfer spricht nun aus, seine Geschichte ist noch nicht abgeschlossen.